Präsident Haumann fordert erneut dauerhafte Öffnung von Hotellerie & Gastronomie

Geteiltes Echo des Gastgewerbes zur Öffnung an Christi Himmelfahrt

 

Bad Kreuznach (17.05.2021): Präsident Haumann fordert erneut dauerhafte Öffnung von Hotellerie & Gastronomie für alle geimpften, genesenen und negativ getesteten Gäste unabhängig von Inzidenzen

 

Gastgeber am Ende ihrer Kräfte – finanziell, physisch und psychisch

 

Es gibt ein geteiltes Echo des Gastgewerbes zu den Öffnungen an Christi Himmelfahrt. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit 7-Tage-Inzidenzen von weniger als 100 an mindestens 5 aufeinander folgenden Tagen konnten Gastgeber unter strengen Auflagen und ebenso restriktiven Zugangsbeschränkungen die Außengastronomie (bereits seit 22.03.21) und ab dem 12. Mai auch die Hotelzimmer für ,kontaktarme‘ Aufenthalte öffnen. Während im Rahmen der „Bundesnotbremse“ mit Inzidenzen über 100 Geschäftsreisende in den Restaurants der Hotels verpflegt werden dürfen, untersagt genau dies die 20. LVO des Landes Rheinland-Pfalz, die seit 12.05.21 bei Inzidenzen unter 100 greift. Damit kommt es zum Paradoxum, dass niedrigere Inzidenzen strengeren Regeln unterliegen. Dies hat verständlicherweise zu großem Unmut insbesondere in der Stadthotellerie geführt, die naturgemäß über hohe Anteile an Geschäftsreisenden verfügen.

 

Präsident Haumann: „Einige Betriebe freuen sich, endlich wieder ihre Türen aufschließen und arbeiten zu dürfen. Andere sind dazu aufgrund der zu hohen Inzidenzen und der Verschlechterungen hinsichtlich der Verpflegung von Hotelgästen einfach nicht in der Lage! Vielen Gastronomen macht das Testerfordernis für den Zugang zur Außengastronomie zu schaffen! So sehr wir dieses wichtige Licht am Ende des sehr langen, dunklen Tunnels benötigen, so wenig hilfreich sind zu strenge Regeln; insbesondere wenn die angekündigten Lockerungen dann für einen Teil der Branche zu Verschlechterungen führen. Wir benötigen dringend die komplette dauerhafte Öffnung des Gastgewerbes für alle geimpften, genesenen und negativ getesteten Gäste unabhängig von Inzidenzen!“

Enorme Umsatzverluste, bedrohte Arbeitsplätze und existentielle Sorgen um das Unternehmen haben viele Gastgeber in den vergangenen Monaten an ihre Grenzen gebracht; finanziell, physisch und psychisch!

Weil den Öffnungsplänen eine so große und Hoffnung gebende Bedeutung zukommt, stoßen erfolgreich praktizierte Maßnahmen in der Praxis, wie die Bewirtung hoteleigener Gäste in den Speiseräumen unter Beachtung aller Hygiene- und Schutzmaßnahmen, die unbegründet in der neuen Corona-Verordnung des Landes entfallen sind, besonders sauer bei den Gastgebern auf. Haumann dazu: „Dabei hat es nie ein signifikantes Infektionsgeschehen im Gastgewerbe gegeben. Die Gäste sind in den DEHOGA Betrieben jederzeit sicher und geschützt. Dies gilt auch zukünftig!“

Das Präsidium des DEHOGA Rheinland-Pfalz hat die Landesregierung aufgefordert, die widersprüchliche Regelung hinsichtlich der Verpflegung von Hotelgästen umgehend aufzuheben:   

„Der DEHOGA Rheinland-Pfalz fordert die Landesregierung auf, für Hotelgäste die Verpflegungsmöglichkeiten in den originären Hotelrestaurants unter Beachtung der Hygiene- und Schutzkonzepte des vergangenen Jahres freizugeben. Die Öffnung ist umso berechtigter als nach den geltenden Regelungen ausschließlich vollständig geimpfte, genesene bzw. negativ getestete Personen als Gäste aufgenommen werden dürfen.“

Über dem Gastgewerbe hängt wie ein Damokles-Schwert die Regelung, dass bei Inzidenzwerten von über 100 an drei Tagen hintereinander alle wieder dicht machen müssen.

Deshalb fordert der DEHOGA Rheinland-Pfalz mit 7 konkreten Punkten einen Strategiewechsel in der Corona-Politik:

1. Abkehr vom Dogma der Inzidenzen;
stattdessen sinnvolle Regeln zur effektiven Pandemiebekämpfung

2. Sofortige Öffnung von Hotels und Gastronomie für alle Geimpften, Genesenen und negativ Getesteten (Zulassung sicherer Kontakte) sowie die Aufhebung der Testpflicht für die Außengastronomie.
 

3. Umsetzung einer umfassenden Teststrategie mit 48-stündigen personalisierten „Eintrittskarten“. Dazu bedarf es einer Ausweitung der Öffnungszeiten öffentlicher Teststationen in den Kommunen, um diese voll umfänglich und auch am Wochenende nutzen zu können

4. Nutzung aller geeigneten digitalen Kontakterfassungsmöglichkeiten statt staatliches Monopol für LUCA

5. Dauerhafte Reduzierung der Mehrwertsteuer für alle Leistungen des Gastgewerbes (Speisen und Getränke)
 

6. Reduzierung bzw. Verzicht auf alle branchenspezifischen kommunalen Abgaben, Gebühren und Steuern
 

7. Entschädigung des kompletten durch die zwangsweise Schließung entstandenen Schadens (gestern, heute, morgen)