Entgelttarifvertrag Gastgewerbe in Rheinland-Pfalz für allgemeinverbindlich erklärt

Der bereits am 01.04.2022 für Mitgliedsbetriebe des DEHOGA Rheinland-Pfalz e.V. in Kraft getretene Entgelttarifvertrag wurde in seinen wichtigen Eckdaten mit Wirkung ab 01.12.2022 durch Arbeitsminister Alexander Schweitzer für allgemeinverbindlich erklärt. Dies bedeutet, dass die Tarifregelungen ab sofort verbindlich für alle rheinland-pfälzischen Gastgewerbebetriebe und deren Mitarbeiter gelten. Der Tarifvertrag enthält deutlich verbesserte Rahmenbedingungen für die Beschäftigten der Branche.

Für unsere DEHOGA Mitglieder ist dadurch sichergestellt, dass es nicht länger zu unredlichen Wettbewerbsverzerrungen aufgrund von Lohn-Dumping kommen kann.

Gemeinsam mit der NGG wurden bereits im August 2021 wegweisende Verbesserungen auf den Weg gebracht, um die Branche zu einem Qualitätsarbeitgeber zu entwickeln. Dabei wurden stets die besonderen Bedingungen des Tourismus und des Gastgewerbes in Rheinland-Pfalz berücksichtigt. Der Ecklohn steigt auf 15 Euro pro Stunde und liegt damit bei 2535 Euro brutto im Monat. Auch der Einstiegslohn liegt mit aktuell 13,03 Euro pro Stunde und einer entsprechenden Anpassungsklausel stets 5 Prozent über dem gesetzlichen Mindestlohn. Mit einer signifikanten Verbesserung der Ausbildungsvergütungen von 1000 Euro im ersten Lehrjahr und bis zu 1200 im dritten Lehrjahr wird zudem ein starker Impuls für eine Ausbildung im Gastgewerbe gesetzt.

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