DEHOGA Rheinland-Pfalz

Beschlüsse des Delegiertentages des DEHOGA Rheinland-Pfalz e.V. vom 17.08.2020:

  1. Der DEHOGA Rheinland-Pfalz fordert die umfassende und unbefristete Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für alle Leistungen des Gastgewerbes, somit ausdrücklich auch für Abgabe von Speisen und Getränken in der Gastronomie, sowie aller Leistungsbestandteile im Beherbergungsgewerbe (Tagungspauschalen, Parkplatznutzung, WLAN, Sauna etc.).
  2. Der DEHOGA Rheinland-Pfalz spricht sich gegen Preisreduzierungen
    für die Abgabe von Speisen anlässlich der ab 1.7.2020 eingeführten Mehrwertsteuerabsenkung für die Abgabe von Speisen aus.
  3. Der DEHOGA Rheinland-Pfalz fordert die Aufhebung der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in gastgewerblichen Betrieben für Mitarbeiter im Außenbereich.
  4. Der DEHOGA Rheinland-Pfalz empfiehlt seinen Mitgliedern und deren Mitarbeitern die Nutzung der Corona-Warn-App.
  5. Der DEHOGA Rheinland-Pfalz fordert seine Mitglieder auf, die jeweils geltenden Regelungen der Corona-Landesverordnung sowie Hygienekonzepte für Gastronomie und Beherbergungsbetriebe und Veranstaltungen weiterhin vollumfänglich einzuhalten.
  6. Der DEHOGA Rheinland-Pfalz fordert die Bundes- und Landesregierung auf, weitere Finanzhilfen für das Gastgewerbe zur Verfügung zu stellen, um die signifikanten coronabedingten Umsatzausfälle (1. HJ 2020: -50%) anteilig ausgleichen zu können und coronabedingte Insolvenzen zu vermeiden.
    Hierbei sei beispielhaft auf die Unterstützung des Gastgewerbes durch
    die Landesregierung in Baden-Württemberg verwiesen.
    Hinsichtlich der Förderfähigkeit
    ist die bisherige Praxis der 3-Monats-Betrachtung durch einen Jahresvergleich zu ersetzen.

Bad Kreuznach, 17.08.2020