DEHOGA Rheinland-Pfalz: Konkrete Vorschläge zur Rettung des Gastgewerbes

Der von der Bundesregierung beschlossene Rettungsschirm ist für die Gastgewerbebranche unzureichend und in vielerlei Hinsicht ungeeignet. Die Hilfsmaßnahmen retten große Konzerne, sind aber für die mittelständische Gastgewerbe- und Dienstleistungsbranche das falsche Konzept.

Auch wenn die Nachbesserungen der Bundesregierung die Zahlungsfähigkeit vieler Unternehmen positiv beeinflusse, könne es nicht gewollt sein, dass die Betriebe in Hotellerie und Gastronomie am Ende der Krise mit unglaublich hohen Kreditverbindlichkeiten alleine gelassen werden und ohne Perspektive dastehen.

Als Branchenverband haben wir konkrete Vorschläge zur Rettung des Gastgewerbes entwickelt. Wir konnten die gesamte kommunale Familie hinter uns und unsere DEHOGA 6-Punkte Forderung bringen.

In der Telefonkonferenz aller Landräte mit Staatssekretärin Daniela Schmitt am Dienstag dieser Woche ging es vorrangig um die Verbesserung der finanziellen Unterstützung des Landes für die gastgewerblichen Betriebe, insbesondere der Betriebe mit 10-100 Mitarbeitern.  

Der DEHOGA Rheinland-Pfalz fordert von der Landesregierung unter anderem dringende Nachbesserungen bei den Soforthilfen für kleine und mittelständische Unternehmen.

 „Zurzeit gibt es bundesweit einen Flickenteppich an Geldern, die nach unterschiedlichen Voraussetzungen beantragt werden können. Für die rheinland-pfälzische Gastgewerbebranche sieht es im Bundesvergleich schlecht aus. Die Hilfsmaßnahmen der Landesregierung erschöpfen sich im Wesentlichen auf die Zurverfügungstellung von Darlehen des Landes. Diese Hilfe ist völlig unzureichend“, so DEHOGA Präsident Haumann. Anstelle der vorgesehenen Darlehen sind den Betrieben nichtrückzahlbare, sog. verlorene Zuschüsse zu gewähren. Zudem ist eine weitere Staffelung nach Größe der Betriebe für die Höhe eines zu gewährenden Zuschusses wie folgt vorzunehmen:

a. Betriebe mit bis zu 5 Mitarbeitern (VZ-Äquivalente): 10.000,00 €
b. Betriebe mit mehr als 5 und bis zu 10 Mitarbeitern (VZÄ): 20.000,00 €
c. Betriebe mit mehr als 10 und bis zu 20 Mitarbeitern (VZÄ): 30.000,00 €
d. ab 21 Mitarbeitern (VZÄ): 1.500,00 € pro 1 Mitarbeiter (VZÄ)

Die Zuschüsse des Landes sind additiv zu Zuschüssen aus dem Nothilfeprogramm des Bundes zu gewähren.

Die Erfahrungen vieler Unternehmer in den letzten Tagen zeigen: Das Antrags- und Prüfungsprozedere greift zu langsam. Außerdem verschieben Kredite das Problem nur in die Zukunft, da es für die Branche keine Nachholeffekte gibt und eine große Skepsis herrscht, die jetzt gewährten Kredite bedienen zu können, zumal es nach aktuellem Stand noch eine ganze Zeit dauern wird, bis die Betriebe wieder öffnen können.

Für die Zukunft gehen wir als Branchenverband von einem deutlichen Verlust des Angebots – vor allem im ländlichen Raum –, von einer Marktbereinigung und von einer Erhöhung des wirtschaftlichen Drucks auf die Betriebe aus. Der hohe Aufwand für Bürokratie und der Mitarbeitermangel, zwei der  drängendsten Probleme der vergangenen Jahre, dürften sich nach Ansicht des DEHOGA Rheinland-Pfalz weiter verschärfen.

Deshalb fordert der DEHOGA einen Rettungsfonds seitens der Politik. „Zudem gelte es, die Mehrwertsteuer für alle gastronomischen Umsätze zu senken, damit die Kredite in der Zukunft auch getilgt werden könnten, verdeutlicht Präsident Haumann und ergänzt: „Gastronomie ist einer der Mittelpunkte des sozialen Lebens“.

Wir kämpfen weiter jeden Tag mit allen verfügbaren Kräften in der DEHOGA Landesgeschäftsstelle sowie mit unseren Präsidiumsmitgliedern und allen Kreisvorsitzenden vor Ort gemeinsam für unsere Betriebe. Und wir werden weiter alles versuchen bis unsere Forderungen erfüllt sind und unseren Betrieben wirksam geholfen wurde.

#dehoga #rheinlandpfalz #tourismus #gastgewerbe #starkegemeinschaft

Lesen Sie auch die Presseinformation
„DEHOGA schlägt Alarm“ vom 26. März 2020