DEHOGA lehnt Bettensteuern grundsätzlich ab, da sie dem Tourismus schaden - auch in Kaiserslautern

Bad Kreuznach, 07.06.2023: Nach derzeitigem Stand haben lediglich 50 Kommunen in Deutschland und bisher erst eine Stadt in Rheinland-Pfalz „Bettensteuern“ (oder wie immer sie auch bezeichnet werden) mit unterschiedlichsten Regelungsinhalten erhoben. Eine Ausweitung auf die bisher ausgenommenen geschäftlich veranlassten Übernachtungen wird in verschiedenen Kommunen geprüft. Einzelne Kommunen erörtern die Einführung derzeit in ihren Gremien sowie aktuell die Stadt Kaiserslautern.

Dabei erheben einige Kommunen erheben einen prozentualen Wert des Übernachtungspreises, teilweise einschließlich Umsatzsteuer, teilweise vom Nettobetrag, andere Kommunen nehmen einen fixen Eurobetrag. Teilweise sind die Übernachtungssteuern zeitlich begrenzt, teilweise werden Jugendliche von Übernachtungssteuern ausgenommen. Unterschiedlicher können die Regelungen in den einzelnen Städten und Gemeinden in Deutschland nicht sein.

Der DEHOGA Rheinland-Pfalz fordert die Städte und Gemeinden auf, keine neuen „Bettensteuern“ einzuführen und auch eine Ausweitung auf geschäftlich veranlasste Übernachtungen zu unterlassen.

Falscher Zeitpunkt
Präsident Gereon Haumann: „In einer Zeit außergewöhnlich hoher Inflation, in der sich die Betriebe mit extremen Kostensteigerungen (Personal-, Waren- und vor allem Energiekosten) konfrontiert sehen und in der die Schäden und Auswirkungen der Pandemie in der Hotellerie noch nicht bewältigt sind, kommt eine neue Steuerbelastung zur Unzeit. Sie schädigt zudem den widererstarkenden Übernachtungstourismus, weil Erhöhung (sofern Sie am Markt durchsetzbar sind) die Preise unnötig verteuern und Privatreisende, aber auch die wichtigen Geschäftsreisenden - die schon durch Videokonferenzen und reduzierte Reisebudgets abgenommen haben - noch weiter belasten und abschrecken. Gerade Tagungs-, Kongress- und Stadthotels sind noch weit entfernt von den Umsätzen vor der Pandemie.“
Keine Besteuerung nur einer Branche
Warum soll ausgerechnet die Hotellerie als einzige Branche mit einer neuen Steuer belastet werden?

Werden dabei von Städten und Gemeinden die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie nicht gesehen oder bewusst ignoriert? Oder steht hinter dieser Branchenwahl vielleicht der allzu bequeme Gedanke, dass die Steuer die meisten Einheimischen nicht stört, weil „nur“ die auswärtigen Gäste zur Kasse gebeten werden?

Dabei ist die Vorstellung, dass nicht die Betriebe, sondern die Gäste die Steuer bezahlen, naiv und irreführend. Denn Fakt ist: Die Einführung einer Betten-steuer zwingt die Hoteliers vor Ort zu Preiserhöhungen, die eine Abwanderung der Gäste in benachbarte bettensteuerfreie Regionen befürchten lässt. Oder belastet im schlimmsten Fall die Betriebe selbst, falls es aufgrund der Preis-sensibilität der Gäste nicht gelingt, die Steuer vollumfänglich auf den Übernachtungspreis umzulegen. Leidtragende sind in beiden Fällen die Hotelbetriebe deren Wettbewerbsfähigkeit leidet und damit auch die Beschäftigten, während andere Wirtschaftszweige, die ebenfalls vom Tourismus profitieren, außen vorbleiben.

Bettensteuer schadet dem gesamten Tourismus
Leidtragende einer Bettensteuer wären aber nicht nur die Hotelbetriebe, sondern alle Branchen, die wirtschaftlich vom Tourismus in einer Kommune profitieren. Gerade der Übernachtungstourismus – also Hotelgäste – sind für die wirtschaftliche Entwicklung enorm wertvoll; jeder Einzelhändler, der von shoppenden Touristen profitiert, wird dies bestätigen.
Aber nicht nur der Handel würde mit der Hotellerie leiden, sondern auch Freizeitangebote und kulturelle Institutionen, die es oft vor Ort nur deshalb gibt, weil der Tourismus Frequenzbringer ist und die nötigen Unterhaltskosten sichert. Und weil Umsatzrückgänge in den Hotelbetrieben auch Investitionen bremsen oder verhindern, tritt die beabsichtige Schwächung der Hotellerie schlussendlich den gesamten Dienstleistungsbereich und das Handwerk, die von der Hotellerie profitieren.

Präsident Gereon Haumann: „Die Einführung von Bettensteuern in Städten und Gemeinden wäre für die Hotellerie eine erhebliche Zusatzbelastung zur Unzeit. Der DEHOGA Rheinland-Pfalz appelliert daher an alle Städte und Gemeinden, den Tourismus vor Ort zu stärken und nicht mit neuen Steuern und Abgaben zu schwächen. Nicht alles, was rechtlich möglich ist, ist auch klug.“