DEHOGA fordert weitere Lockerungen und dauerhafte MwSt.-Senkung für gesamte Branche

Bad Kreuznach, 29.06.2020: Trotz der schrittweise eingeführten Lockerungen, mit denen Rheinland-Pfalz im vordersten Drittel beim Ländervergleich vergleichsweise gut abschneidet, leidet das Gastgewerbe weiterhin massiv unter den wirtschaftlichen Einbußen, mit Umsatzverlusten von über 70 Prozent, allen voran die getränkegeprägten Betriebe, die dringend eine Perspektive benötigen. „Wenn wir die Eckkneipe, die Gastwirtschaft, die Bars, Clubs und Diskotheken nicht für immer verlieren wollen, müssen wir Sie ganz schnell wieder öffnen lassen. Umsatz ist immer noch die beste Wirtschaftsförderung“, so DEHOGA Präsident Gereon Haumann.

Die Branche hat extreme wirtschaftliche Einbußen in Kauf genommen, um die Gesundheit aller Deutschen zu schützen. Wir haben in Rheinland-Pfalz ganz viel erreicht – das dürfen wir nicht verspielen. Klar ist, das Virus ist nicht weg, aber die Entwicklung in Rheinland-Pfalz zeigt, dass sich die Zahlen zum Infektionsgeschehen auf einem beruhigend niedrigen Stand bewegen, die zuversichtlich stimmen. Die Zahl der Infektionen in Rheinland-Pfalz nahm nur um 0,8 Prozent zu. Dies ist die gleiche Zuwachsrate wie eine Woche zuvor.

„Wir unterstützen und befürworten weiterhin die Umsicht der Politik, den Gesundheitsschutz bei allen Planungen und Einschätzungen an oberste Stelle zu setzen“, so Haumann. Gleichwohl fordert der Branchenverband die rheinland-pfälzische Landesregierung auf, aufgrund der aktuellen Zahlen zum Infektionsgeschehen in Rheinland-Pfalz über folgende Lockerungen kurzfristig zu beraten und fordert:

  1. die umgehende Öffnung der Theken für Gäste, insbesondere auch die Bewirtschaftung von Theken für den Verzehr von Speisen und Getränken;
  2. die Aufhebung der Corona-bedingten Sperrstunde und
  3. die Aufhebung der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenschutz-Bedeckung in gastgewerblichen Betrieben.
    „Mit Blick auf die Temperaturen in den kommenden Wochen ist das dauerhafte Tragen einer Maske, insbesondere für unsere Mitarbeiter, eine nicht zumutbare körperliche und gesundheitliche Belastung. Bei allen geforderten Lockerungen haben wir selbstverständlich die Gesundheit unserer Gäste und Mitarbeiter mit höchster Priorität auf dem Schirm“, sagt Haumann.
    „Wir werden als Gastgeber unserer Verantwortung gerecht werden und nichts riskieren, was Neuinfektionen begünstigt und eine Verbreitung des Virus unterschätzt. Daher empfehlen wir unseren Mitgliedern und deren Mitarbeitern unbedingt auch die Verwendung der Corona-Warn-App“.
    Weitere Beschlüsse aus der heutigen Sitzung des Großen Vorstands, dem Gremium des Branchenverbandes bestehend aus dem Präsidium und den Vorsitzenden der DEHOGA Kreisverbände:
  4. der DEHOGA Rheinland-Pfalz fordert die umfassende und unbefristete Anwendung des ermäßigten Mehrwert-steuersatzes für alle Leistungen des Gastgewerbes, somit ausdrücklich auch für Abgabe von Speisen und Getränken in der Gastronomie, sowie aller Leistungsbestandteile im Beherbergungsgewerbe (Tagungs-pauschalen, Parkplatznutzung, WLAN, Sauna etc.).
    „Mit der Senkung der Mehrwertsteuer ist für unsere Branche ein „wichtiger Teilerfolg“ erreicht worden. Allerdings müssen wir auch sehen, dass Kneipen, Bars, Clubs und Discotheken, die ausschließlich Getränke anbieten, nicht von der Steuerentlastung profitieren. Zudem ist klar, dass die reduzierte Mehrwertsteuer die zu erwarteten nicht unerheblichen Umsatzausfälle aufgrund der weiterhin einzuhaltenden Abstandsregelungen und Schutzmaßnahmen nur ein wenig kompensieren würden“, so Haumann.
    Deshalb fordert der DEHOGA Rheinland-Pfalz seine Betriebe anlässlich der massiven Umsatzeinbußen der Branche auf, die Preiskalkulationen sehr sorgfältig zu überprüfen. „Selbstverständlich sind die vielfältigen Corona-bedingten Kostensteigerungen und Umsatzeinbußen in die Verkaufspreise einzukalkulieren. Alles andere ist kaufmännisch fahrlässig“, so Präsident Haumann. Der DEHOGA Rheinland-Pfalz spricht sich deshalb
  5. gegen Preisreduzierungen für die Abgabe von Speisen anlässlich der ab 1.7.2020 eingeführten Mehrwertsteuerabsenkung für die Abgabe von Speisen aus.