Coronavirus: Massive Auswirkungen auf rheinland-pfälzisches Gastgewerbe

DEHOGA Umfrage: Aktuelle Zahlen zu Umsatzeinbrüchen im Gastgewerbe

06.03.2020: Umsatzeinbrüche in 70 Prozent aller Betriebe // Auch ländliche Regionen massiv betroffen // DEHOGA Rheinland-Pfalz erwartet vom ersten Krisen-Treffen kommende Woche von der Landesregierung Liquiditätshilfen, eine Änderung der Kurzarbeitergeldregelung sowie von der Bundesregierung den reduzierten Umsatzsteuersatz für Essen // Branche warnt vor dauerhaften Folgeschäden

Mehr als 70 Prozent der Betriebe verzeichnen schon jetzt erhebliche Umsatzeinbußen in Folge der Coronakrise. Durchschnittlich brechen die Umsätze um 28 Prozent ein. Der durchschnittliche Umsatzausfall beträgt 85.837 Euro/Betrieb und beläuft sich insgesamt auf 33 Mio. Euro in 385 Betrieben. Über 90 Prozent aller Betriebe verzeichnen zudem Rückgänge bei Neubuchungen. Diese gehen im Schnitt um 35 Prozent zurück. Gefragt nach notwendigen Unterstützungsleistungen durch den Staat, hier waren Mehrfachnennungen möglich, erwarten 68 Prozent aller Betriebe von der Bundes- und Landesregierung die Herabsetzung des Umsatzsteuersatz für Essen von 19 auf 7 Prozent, 53 Prozent erwarten weitere Steuerentlastungen,

40 Prozent Liquiditätshilfen, 35 Prozent eine geänderte Kurzarbeitergeld-regelung, 28 Prozent Steuerstundung sowie 21 Prozent die Stundung von Sozialabgaben.

Die Umfrage zeigt: Mehr noch als die Absagen von Großveranstaltungen löst die Ungewissheit und die grundlegende Angst über die Ausbreitung des Virus Kettenreaktionen aus und führt zu ausbleibenden Gästen sowie massenhaften Stornierungen vor allem im Tagungs- und Businessgeschäft“, berichtet Gereon Haumann, Präsident des rheinland-pfälzischen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA). Mittlerweile bedroht die Corona-Krise das Gastgewerbe flächendeckend. Was viele nicht wissen ist, dass es sich bei 87 Prozent der Betriebe um klein- und mittelständische Betriebe handelt, die ohnehin nur über eine geringe Liquidität verfügen. Bleiben hier Umsätze aus, können die Unternehmen ihre Rechnungen kurzfristig nicht mehr begleichen. Hier sind Existenzen bedroht.

Unsere Branche treffen die Folgen des Virus nach vier schwachen Wintermonaten besonders hart, denn jetzt sollte eigentlich das vielversprechende Saisongeschäft für Gastronomie und Hotellerie beginnen. Leere Betten bedeuten dabei immer auch leere Restaurants, was schnell zu dauerhaften Folgeschäden für den Tourismus, der wichtigen Leitökonomie in unserem Land, führen kann“, führt Haumann aus, denn: „Der ohnehin stattfindende Prozess des Gasthaussterbens in unseren ländlichen Gebieten wird aufgrund des Umsatzausfalls erheblich beschleunigt werden, und einmal geschlossene Betriebe werden ihre Türen für immer geschlossen halten.“

Diese Entwicklung wird den ländlichen Raum massiv negativ belasten. Denn Hotel- und Gastronomiebetriebe sehr stark regional vernetzt und beziehen Waren und Dienstleistungen überwiegend regional. Investitionen werden die Gastgewerbebetriebe in dieser Situation nicht vornehmen können, im besten Fall zurückstellen müssen. In der Folge wird es somit die heimische Wirtschaft insgesamt extrem treffen.

Aus diesem Grund fordert der DEHOGA Rheinland-Pfalz von der Landesregierung ein umfassendes Maßnahmenpaket, das unbürokratische und insbesondere für klein- und mittelständische Betriebe leicht umsetzbare Maßnahmen enthält.

Konkret fordert der DEHOGA Rheinland-Pfalz von der Bundes- und Landesregierung ein umgehendes Maßnahmenpaket für die Gastgewerbe-Branche. Hierunter fällt neben den genannten Steuerentlastungen eine Änderung der Kurzarbeitergeldregelung, mit Geltung bis zum Ende der Pandemie,  eine 100-prozentige Erstattung der Sozialabgaben sowie den Verzicht auf die Drittelregelung beinhalt und eine Greifen des KUG (Kurzarbeitsgeld)  ab dem Zeitpunkt des Arbeitsausfalls anstelle des Datums der Antragstellung. Ebenso fordert der DEHOGA die zinsfreie Stundung von Steuerschulden sowie die Bereitstellung von finanzieller Unterstützung in Form von Betriebsmittelkrediten, zinsfreien Überziehungskrediten als auch die Erhöhung von Kontokorrentkreditlinien.

Präsident Haumann betont nochmal: „Gerade jetzt in der Krise wirkt die reduzierte Umsatzsteuer direkt und unverzüglich bei den Betrieben. Die Maßnahme ist von der Bundesregierung sofort umsetzbar, es müssen keine neuen Programme geschaffen werden und die Betriebe müssen dafür keine Anträge ausfüllen.“