Vom Acker auf den Teller zum Gast: Essen muss bezahlbar bleiben.

Bad Kreuznach, 05.01.2024: Der DEHOGA Rheinland-Pfalz unterstützt die Forderungen des Bauernverbandes, die Lebensmittelerzeugung und Lebensmittelverarbeitung in 2024 ff gegenüber 2023 nicht mit weiteren finanziellen Lasten zu verteuern.

 

Essen muss bezahlbar bleiben. Eine Verteuerung der Lebensmittelerzeugung  beim Landwirt wird zwangsläufig zu weiteren Preiserhöhungen bei den regionalen Lebensmitteln führen. Höhere Lebensmittelpreise treffen diejenigen in der Gesellschaft, die nicht zu den „Besserverdienenden“ gehören, besonders hart.

Präsident Gereon Haumann: „Als Branchenverband setzen wir uns beständig für die Bezahlbarkeit von gesunden Lebensmittel und Speisen ein. Mit den Bauern sind wir als lebensmittelverarbeitendes Gewerbe eng verbunden. Uns eint das Bemühen um die Sicherung regionaler und gesunder Lebensmittelproduktion. Da passt es zusammen, dass wir uns zusammen mit dem Bauernverband gegen die Pläne der Bundesregierung der Erhöhung von Abgaben und Lasten wenden.“

Der DEHOGA Rheinland-Pfalz hat in seiner heutigen Gremiensitzung folgendes einstimmig beschlossen:

  1. Der DEHOGA Rheinland-Pfalz wird auf Einladung des Bauern- und Winzerverbandes mit seinem Präsidenten bzw. seinen Vertretern an genehmigten und friedlichen Kundgebungen auf dem Podium teilnehmen.
  2. Der DEHOGA Rheinland-Pfalz wird sich im Rahmen der Kundgebungen ausdrücklich zu den gemeinsamen Zielen des Bauernverbandes und des DEHOGA Rheinland-Pfalz in einem Redebeitrag erklären: Die Erzeugung, die Verarbeitung und Zubereitung von Speisen – „vom Acker auf den Teller zum Gast“ – darf gegenüber 2023 mit keinen weiteren finanziellen Lasten verteuert werden, weder durch die Streichung von Vergünstigungen von Agrardiesel, noch durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1.1.2024 von 7 auf 19%!
  3. Der DEHOGA Rheinland-Pfalz wird seine Mitgliedern zur Teilnahme an diesen Veranstaltungen aufrufen.

Der DEHOGA Rheinland-Pfalz fordert die Bundes- und Landesregierung auf, den Lebensmittelerzeugenden und Lebensmittelverarbeitenden Branchen keine zusätzlichen Kosten- und Steuerbelastungen in 2024 ff gegenüber 2023 aufzubürden.