Tarifvertrag für das Gastgewerbe in Rheinland-Pfalz für allgemeinverbindlich erklärt

Bad Kreuznach, 09.12.2022: Der bereits am 01.04.2022 für Mitgliedsbetriebe des DEHOGA Rheinland-Pfalz e.V. in Kraft getretene Entgelttarifvertrag wurde in seinen wichtigen Eckdaten mit Wirkung ab 01.12.2022 durch Arbeitsminister Alexander Schweitzer für allgemeinverbindlich erklärt. Dies bedeutet, dass die Tarifregelungen ab sofort verbindlich für alle rheinland-pfälzischen Gastgewerbebetriebe und deren Mitarbeiter gelten. Der Tarifvertrag enthält deutlich verbesserte Rahmenbedingungen für die Beschäftigten der Branche.

Gut ein Jahr nachdem der DEHOGA Rheinland-Pfalz, die Inhalte der neuen Entgelt- und Manteltarifverträge für das Gastgewerbe in Rheinland-Pfalz präsentierte, zeigt sich der Verband hocherfreut über diese Entscheidung: „Ich freue mich riesig, dass die seit Anfang April für unsere DEHOGA Betriebe vereinbarten Entgelttarife nun endlich für alle Betriebe und damit alle Beschäftigten im Gastgewerbe in Rheinland-Pfalz gelten“, sagt DEHOGA Präsident Gereon Haumann. „Die Allgemeinverbindlichkeit ist ein vorweg genommenes Weihnachtsgeschenk für alle Beschäftigten im rheinland-pfälzischen Gastgewerbe, die in nicht tarifgebundenen Betrieben arbeiten. Für unsere DEHOGA Mitglieder ist dadurch sichergestellt, dass es nicht länger zu unredlichen Wettbewerbsverzerrungen aufgrund von Lohn-Dumping kommen kann. Zudem ist es ein starkes Signal für alle Mitarbeiter, die wir in der Pandemie vorübergehend an andere Arbeitgeber verloren haben, in die Branche der Herzlichkeit zurückzukommen, da es sich nun auch finanziell lohnt.

Gemeinsam mit der NGG wurden bereits im August 2021 wegweisende Verbesserungen auf den Weg gebracht, um die Branche zu einem Qualitätsarbeitgeber zu entwickeln. Dabei wurden stets die besonderen Bedingungen des Tourismus und des Gastgewerbes in Rheinland-Pfalz berücksichtigt. Der Ecklohn steigt auf 15 Euro pro Stunde und liegt damit bei 2535 Euro brutto im Monat. Auch der Einstiegslohn liegt mit aktuell 12,60 Euro pro Stunde und einer entsprechenden Anpassungsklausel stets 5 Prozent über dem gesetzlichen Mindestlohn. Mit einer signifikanten Verbesserung der Ausbildungsvergütungen von 1000 Euro im ersten Lehrjahr und bis zu 1200 im dritten Lehrjahr wird zudem ein starker Impuls für eine Ausbildung im Gastgewerbe gesetzt.

Da die Lohnsteigerung auch zu höheren Preisen führen können, bittet der DEHOGA-Präsident um das Verständnis der Gäste: „Mein Apell und Weihnachtswunsch an die Gäste ist, höhere Preise aufgrund höherer Löhne zu akzeptieren und damit ihre Wertschätzung gegenüber den Glücksbringern der Gesellschaft zum Ausdruck zu bringen. Kehren sie doch bei uns ein, um die schönsten Momente und Stunden des Tages und die schönsten Tage des Jahres zu verbringen.“