NGG und DEHOGA unterzeichnen neue Tarifverträge für das Gastgewerbe in Rheinland-Pfalz

Neue Tarifverträge für das Gastgewerbe in Rheinland-Pfalz

NGG und DEHOGA unterzeichnen Verträge

Gemeinsame Entwicklung der Branche zu Qualitätsarbeitgeber

 

Bad Kreuznach (16.12.2021): Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Südwest und der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) Rheinland-Pfalz haben heute im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz die Inhalte der neuen Entgelt- und Manteltarifverträge für das Gastgewerbe in Rheinland-Pfalz präsentiert. Die Verträge wurden von Klaus Schu, Geschäftsführer der NGG Südwest und Gereon Haumann, Präsident des DEHOGA Rheinland-Pfalz offiziell unterschrieben.

 

Gemeinsam wurden wir in den letzten Monaten wegweisende Verbesserungen beider Vertragswerke vereinbart, um die Branche zu einem Qualitätsarbeitgeber zu entwickeln. Dabei wurden auch die besonderen Rahmenbedingungen des Tourismus und des Gastgewerbes in Rheinland-Pfalz berücksichtigt. So sollen beispielsweise trotz landesweit starker saisonaler Nachfrage-Schwankungen durch Jahresarbeitszeitkonten zukünftig möglichst viele Dauerarbeitsplätze geschaffen und gesichert werden. Eine frühzeitige und verlässliche Dienstplangestaltung wird die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Freizeit erhöhen. Die Übernahmegarantie für alle Auszubildenden nach erfolgreich absolvierter Abschlussprüfung ist ein wichtiger Baustein, um die Attraktivität einer Ausbildung im Gastgewerbe zu erhöhen. Dazu gehört neben einer wertschätzenden Ausbildung entsprechend den (derzeit in Überarbeitung befindlichen) Ausbildungsrahmenplänen auch eine signifikante Verbesserung der Ausbildungsvergütungen. Diese werden in zwei Schritten insgesamt je nach Ausbildungsjahr um 35 – 70% angehoben und sehen auch eine besondere Berücksichtigung der Abiturienten vor. Konsequent wird im neuen Entgelttarifvertrag daher auch der Ecklohn um mehr als ein Drittel angehoben. Die Einstiegsgruppen des neuen Entgelttarifs liegen zukünftig stets über dem gesetzlichen Mindestlohn.

Präsident Haumann: „Der DEHOGA Rheinland-Pfalz hat in den letzten Monaten das Positionspapier „7 Meilensteine zur Mitarbeitergewinnung im Gastgewerbe“ intensiv und landesweit in den DEHOGA Gremien mit den Mitgliedern beraten und diskutiert. Uns ist bewusst, dass wir in einer seit Monaten höchst kritischen Lage für unsere Branche, eine ambitionierte und zukunftsweisende Gestaltung beider Tarifwerke vereinbart haben. Insofern ein historischer Tarifabschluss.“

Der Beginn der neuen Tarifwerke wurde, in Abstimmung mit den DEHOGA Gremien und dem Präsidium, aufgrund der erneuten Corona-bedingten Einschränkungen und Belastungen für das Gastgewerbe vom ursprünglich  vorgesehenen Beginn am 01. Januar 2022 auf den 01. April 2022 verschoben. Im Entgelttarif sind zwei Erhöhungen vorgesehen; zum 01.04.2022 und zum 01.04.2024. Die Verträge sind unbefristet vereinbart und können erstmals zum 31.03.2025 gekündigt werden.

"Die vereinbarten deutlichen Lohnerhöhungen erfordern auskömmliche, faire Preise mit Steigerungen von 9 bis 15 Prozent. Diese werden durch eine Wertschätzungskampagne des DEHOGA für das rheinland-pfälzische Gastgewerbe flankiert. „Faire Preise für gute Löhne“ statt „Geiz ist geil“ ist angesagt! Die lange Laufzeit der Tarifwerke gibt unseren Betrieben nun die notwendige Planungssicherheit bis 2025.“

Für die nötigen betriebswirtschaftlichen Anpassungen und Preiskalkulationen bietet der DEHOGA begleitende Maßnahmen, wie Seminare, Schulungen als auch einzelbetriebliche Beratungen an.