DEHOGA weist NGG-Vorwürfe zurück

Sieben Prozent Mehrwertsteuer sichern Betriebe, Arbeitsplätze und Preisstabilität.

Bad Kreuznach, 17.09.2026: Der DEHOGA Rheinland-Pfalz weist die Kritik der NGG an der Mehrwertsteuer für Speisen entschieden zurück. Die dauerhaft 7 Prozent sind kein „Geschenk“, sondern eine zentrale Maßnahme, um Betriebe zu stabilisieren, Arbeitsplätze zu sichern und stärkere Preiserhöhungen zu verhindern.

Eine aktuelle Umfrage zeigt: Über 90 Prozent bewerten die Steuerentlastung als existenzsichernd. 78 Prozent konnten damit die gestiegenen Personal- und Lohnkosten auffangen, und mehr als jeder zweite Betrieb damit Arbeitsplätze sichern.

Auch den Vorwurf, die Entlastung sei einfach „eingesteckt“ worden, weist der Verband zurück. Die sieben Prozent helfen vor allem dabei, massiv gestiegene Kosten für Personal, Energie und Waren aufzufangen und die wirtschaftliche Stabilität der Betriebe zu sichern.

Die von der NGG selbst vorgelegten Zahlen bestätigen zudem ein hohes Maß an Preisstabilität: 91 Prozent der untersuchten Gerichte blieben unverändert. Gleichzeitig stieg der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2026 um 8,4 Prozent. Die Arbeitskosten im Gastgewerbe lagen im zweiten Quartal 2026 sogar mehr als 53 Prozent über dem Niveau des ersten Quartals 2022. Dennoch erhöhte sich der durchschnittliche Preis der von der NGG untersuchten Gerichte lediglich um 0,5 Prozent.

,,Die Vorwürfe der NGG gehen an der wirtschaftlichen Realität des Gastgewerbes vorbei. Die sieben Prozent Mehrwertsteuer sichern Betriebe, stabilisieren Preise und erhalten Arbeitsplätze. Davon profitieren Gäste und Beschäftigte gleichermaßen‘‘, so DEHOGA Präsident, Gereon Haumann.

Auch den Vorwurf, Beschäftigte gingen leer aus, weist der DEHOGA Rheinland-Pfalz zurück. Die Nominallöhne im Gastgewerbe sind zwischen 2016 und 2025 um mehr als 50 Prozent gestiegen. Im Juli 2026 beschäftigte die Branche bundesweit rund 1,12 Millionen sozialversicherungspflichtige Mitarbeitende – 1,3 Prozent mehr als im Juli 2019.

Die Forderung nach einer wöchentlichen statt einer täglichen Höchstarbeitszeit bedeutet ausdrücklich nicht mehr Arbeit. Sie ermöglicht lediglich, die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit flexibler innerhalb der Woche zu verteilen. Die gesetzliche Wochenarbeitszeit entspricht der EU-Arbeitszeitrichtlinie und ist damit das europäische Standardmodell. Es geht allein darum, Arbeit an einzelnen Tagen bei Bedarf flexibler verteilen und an anderen Tagen entsprechend ausgleichen zu können. Zudem geht es um den Wunsch der Beschäftigten nach mehr Flexibilität. Die Gewerkschaft ignoriert die Bedürfnisse der Mitarbeitenden.

,,Die NGG organisiert in Rheinland-Pfalz weniger als 1,5 Prozent in der Branche. Eine NGG-Mitgliederbefragung ist legitim – sie ist aber kein Stimmungsbild von 2,2 Millionen Beschäftigten in Deutschland‘‘, so DEHOGA Präsident, Gereon Haumann.