DEHOGA Rheinland-Pfalz: Fatale Fehlentscheidung nach vernichtendem Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Bad Kreuznach (17.11.2023, 12:15 Uhr): Auch wenn die finale Sitzung des Haushaltsausschusses auf nächste Woche Donnerstag verschoben wurde, droht die Erhöhung der Mehrwertsteuer auf Speisen von 7 auf 19% zum 01.01.2024. Damit wird das Essen in Gastronomie, Kitas, Schulen, Kantinen sowie Pflege- und Altenheimen ab dem 01.01.2024 deutlich teurer werden. Und das alles, nachdem noch vor zwei Tagen vom Fraktions-Vize der FDP, Christoph Meyer, öffentlich verkündet wurde: „Die Verlängerung der reduzierten MwSt. in Gastronomie wurde auch durch SPD und Die Grünen gutgeheißen. Finanzierungsvorschlag steht“. Bundeskanzler Scholz und auch Bundesfinanzminister Lindner hatten immer wieder bekundet, dass sie „Sympathie“ für die reduzierte MwSt. auf Speisen hätten (Lindner) als auch „davon ausgegangen sind, dass wir das nie mehr zurücknehmen“ (Scholz).

Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht die Umwidmung von 60 Mrd. Euro aus dem Corona-Sondervermögen durch die Bundesregierung - auf Drängen der Grünen -  in einen Klima- und Transformations-Fond (KTF) für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht hat damit der Bundesregierung ein vernichtendes Arbeitszeugnis ausgestellt. Und jetzt steht die Ampel-Regierung vor hausgemachten haushaltsrechtlichen Problemen. Und genau diese „Fehlerkorrektur“ soll nun das deutsche Gastgewerbe ausbaden und die in Aussicht gestellte und längst überfällige Steuergerechtigkeit nicht erhalten.  

Haumann:Tausende kleine familiengeführte Betriebe des Gastgewerbes müssen nun unter den Taschenspielertricks der GRÜNEN leiden, die das Bundesverfassungsgericht als rechtswidrig entlarvt hat. Es ist eben nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, unverbrauchtes Corona-Sondervermögen in Höhe von 60 Mrd. Euro einfach mal so in einen grünen „Klima- und Transformationsfonds (KTF)“ umzuwidmen, um am originären Haushalt vorbei geschmuggelt zu werden! Für diese Fehler nun fast zweihunderttausend familiengeführte klein- und mittelständische Betriebe des Gastgewerbes in die Haft zu nehmen und zur Rechenschaft zu ziehen ist mehr als unfair, ungerecht und die zweite fatale Fehlentscheidung dieser Bundesregierung im Umgang mit dem Corona-Sondervermögen und dessen Folgen.“

DEHOGA Rheinland-Pfalz Landesgeschäftsführerin Anna Roeren-Bergs: „Die Haushaltssituation ist nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht einfach. Aber die Ampel in Bund und Land setzt Prioritäten gegen unsere Bürger. Viele sind längst an den Grenzen ihrer finanziellen Möglichkeiten angekommen. Daher benötigen wir dringend Steuergerechtigkeit und diese bedeutet gleiche Steuern auf alle Speisen. Und damit endlich Schluss mit der steuerlichen Benachteiligung von frischer saisonaler, gesunder und regionaler Speisenzubereitung!

Präsident Gereon Haumann ergänzend: „Es ist ein (zweiter) fataler Irrweg, als Reflex auf das vernichtende Urteil des Bundesverfassungsgericht nun das Gastgewerbe  heranzuziehen und bluten zu lassen! Es wird allein in Rheinland-

Pfalz zu 750 bis 1.000 Betriebsschließungen, deutschlandweit zu rund 12.000 Betriebsschließungen kommen. Preise müssen erhöht werden, Umsätze werden sinken und am Ende wird es zu enormen Verlusten an Arbeitsplätzen kommen. In den ländlichen Regionen wird die Lebensqualität sinken. Diese Entscheidung richtet sich auch gegen Millionen von Mitarbeitern und Abermillionen von Gästen aus der ganzen Welt! Sehenden Auges nimmt die Bundesregierung in diesen herausfordernden Zeiten durch die Steuererhöhung Insolvenzen, Ausbildungs- und Arbeitsplatzverluste im ländlichen Raum und die Verteuerung von Speisen in fast allen Lebensbereichen in Kauf!“

Roeren-Bergs abschließend: „Eine Steuererhöhung auf 19% ist der falsche Weg; ja ein fataler Irrweg! So werden Betriebe und Arbeitsplätze vernichtet. Es ist der falsche Weg, um den Menschen im Alltag, die nicht auf der Sonnenseite des Lebens stehen, die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.“

Laut Haumann legt die Politik damit „die Axt an den Kitt, der die Gesellschaft zusammenhält; unsere öffentlichen Wohnzimmer! Und daher werden wir weiter kämpfen für die Steuergerechtigkeit bei Speisen in Deutschland und diese kann nur in einem einheitlichen Steuersatz von 7% liegen!“