DEHOGA 4-Stufen-Plan

DEHOGA 4-Stufenplan zur Wiedereröffnung und reduzierter Mehrwertsteuersatz für alle Leistungen des Gastgewerbes

 

Das Gastgewerbe hat bereits nach dem ersten Lockdown die jeweils geltenden Schutz- und Hygienekonzepte vorbildlich und erfolgreich umgesetzt. Es gab in der Gastronomie und Hotellerie keine signifikanten Infektionsgeschehen. Durch jüngste Investitionen in Lüftungstechniken, digitale Kontakterfassung und Zutrittssteuerung wird die Sicherheit weiter erhöht. Die Gäste waren und sind in unseren DEHOGA-Betrieben jederzeit sicher. Dies gilt auch zukünftig!

Der DEHOGA hat sich seit Beginn der Pandemie bei der branchenspezifischen Konkretisierung und Kommunikation der AHA+L-Regeln sowie den Schutz- und Hygienekonzepten aktiv eingebracht und bietet das auch weiterhin an.

Nun müssen rasch klare Kriterien definiert werden, die eine verantwortungsvolle und dauerhafte Wiedereröffnung der Betriebe planbar und nachvollziehbar machen, sobald das Infektionsgeschehen dies zulässt. Dabei müssen nachhaltige Perspektiven für alle Betriebstypen des Gastgewerbes geschaffen werden. Solange einzelne Betriebstypen geschlossen bleiben müssen, sind diese angemessen zu entschädigen.

Damit die Gesundheitsämter die wichtige Aufgabe der schnellen Kontakt-verfolgung sicher erledigen können, sind diese personell und digital so auszustatten, dass die vorhandenen Möglichkeiten der digitalen Kontakt-erfassung im Gastgewerbe effizient und ressourcensparend genutzt werden können. Die Gesundheit und Sicherheit der Gäste, Mitarbeiter und Gastgeber haben für uns weiter oberste Priorität!

A.   Stufenplan für die Wiedereröffnung der Beherbergungs-  
       und Gastronomiebetriebe

Stufe 1: Wenn eine 7-Tage-Inzidenz von 75 und kleiner erreicht wird, dann:
Öffnung der Beherbergung und Außengastronomie

Beherbergung:

  • Öffnung für alle Gäste unabhängig vom Reiseanlass
  • Einhaltung aller bisherigen und aktuellen Schutzkonzepte und Hygieneregeln
  • Bereitstellung einer angemessenen Verpflegung für die Hausgäste,
    um Bewegungen außerhalb des Hotels zu vermeiden

Gastronomie:

  • bleiben geschlossen, davon ausgenommen Abhol- und Lieferservice
    von mitnahmefähigen Speisen

Außengastronomie:

  • Öffnung von Biergärten, Straßen-Cafés, Terrassen ausschließlich mit Tischservice
  •  Einhaltung aller bisherigen und aktuellen Schutzkonzepte und Hygieneregeln


Stufe 2: Wenn eine 7 Tage-Inzidenz von 50 und kleiner erreicht wird, dann:

Öffnung der Speisen-Gastronomie

Beherbergung:

  •  Öffnung der Hotelrestaurants auch für Außerhaus-Gäste
  •  Einhaltung aller bisherigen und aktuellen Schutzkonzepte und Hygieneregeln

Gastronomie:

  • Öffnung von Restaurants, Gaststätten, Cafés, Eisdielen und ähnlichen
  • Einhaltung aller bisherigen und aktuellen Schutzkonzepte und Hygieneregeln

Außengastronomie

  • Öffnung von Biergärten, Straßen-Cafés, Terrassen und ähnlichen
  •  Einhaltung aller bisherigen und aktuellen Schutzkonzepte und Hygieneregeln

Tagungen und Veranstaltungen:

  • ausschließlich in gastgewerblichen Betrieben, unter
  • Einhaltung aller bisherigen und aktuellen Schutzkonzepte und Hygieneregeln


Stufe 3:
Wenn eine 7-Tage-Inzidenz von 35 und kleiner erreicht wird, dann:
Öffnung der Getränke-Gastronomie


Beherbergung:

  • Öffnung der getränkegeprägten Bereiche in der Lobby, Hotelbar, Lounge
  • Zusätzlich sind Buffets und Abholbereiche wieder zulässig
  •  Einhaltung aller bisherigen und aktuellen Schutzkonzepte und Hygieneregeln

Gastronomie:

  • Öffnung der getränkegeprägten Gastronomie, das sind Kneipen,
    Vinotheken, Schankwirtschaften und ähnliche
  • Zusätzlich sind Buffets, Abholbereiche und Theken zulässig
  • Einhaltung aller bisherigen und aktuellen Schutzkonzepte und Hygieneregeln

Außengastronomie

  • Öffnung von Biergärten, Straßen-Cafés, Terrassen und ähnlichen
  • Einhaltung aller bisherigen und aktuellen Schutzkonzepte und Hygieneregeln

Stufe 4: Wenn eine 7-Tage Inzidenz von 20 und kleiner erreicht wird, dann:
Öffnung von Bars, Clubs und Diskotheken

  • Bars, Clubs und Diskotheken können mit entsprechenden Schutz- und Hygienekonzepten geöffnet werden (ohne Tanzflächen)

Wenn Bars, Clubs und Discotheken geführt werden wie die „Getränke-Gastronomie“, also auch über entsprechende Konzessionen verfügen, dürfen diese Betriebe bereits ab einer Inzidenz von 35 und kleiner öffnen, wenn diese über eine Woche lang erreicht wird.

B.   Dauerhafte Ermäßigung des Umsatzsteuersatzes:     
       reduzierter Mehrwertsteuersatz für alle Leistungen des Gastgewerbes

Um die Ertragskraft des Gastgewerbes nachhaltig zu stärken, bedarf es der dauerhaften Absenkung der Umsatzsteuer für alle Leistungen des Gastgewerbes auf den reduzierten Mehrwertsteuersatz. Die Befristung 31.12.2022 ist aufzuheben und um Getränke zu ergänzen, da gerade die Getränke-Gastronomie überproportional lange geschlossen war und die höchsten Umsatzverluste verzeichnen musste.

Stand: 04.02.2021