Noch drei Stunden bis die neue LV in Kraft treten soll und noch nicht veröffentlicht_Der Bußgeldkatalog dagegen schon

DEHOGA stellt fest: Noch drei Stunden bis die neue Landesverordnung in Kraft treten soll – und nach 21 Uhr noch immer nicht offiziell veröffentlicht

Der neue Bußgeldkatalog für Sanktionen dagegen schon

 

Bad Kreuznach, 03.12.2021: Der deutsche Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Rheinland-Pfalz stellt fest, dass die neue Corona-Landesverordnung auch nach 21 Uhr noch nicht veröffentlicht ist aber in drei Stunden in Kraft treten soll. Aber dafür ist der neue Bußgeldkatalog für Sanktionen bereits veröffentlicht.

 

„Für Gastronome und Gastgeber ist Flexibilität Teil des alltäglichen Berufsleben aber derart kurzfristige Veröffentlichungen von verpflichtenden Regelungen, die bei Nichteinhaltung mit hohen Bußgeldern sanktioniert werden, ist schlichtweg nicht mehr akzeptabel“, kritisiert DEHOGA Präsident Gereon Haumann mit Blick auf die Uhr.

Die ab morgen geltende 2Gplus-Regelung hatte der DEHOGA zuvor scharf kritisiert und für unverhältnismäßig und nicht notwendig bezeichnet.

Das Gastgewerbe war zu keiner Zeit ein Pandemietreiber, sondern stets Teil der Lösung und nicht Ursache des Problems. Die Gastgeber bieten – wie kein anderer öffentlicher oder privater Bereich – sichere Begegnungsräume. Haumann: „Die Gäste waren und sind auch zukünftig bei uns mit Abstand am sichersten aufgehoben! Es gibt kein einziges signifikantes Infektionsgeschehen in einem unserer Betriebe!“

Der DEHOGA Rheinland-Pfalz fordert von der Politik nun unverzüglich eine allgemeine Impfpflicht einzuführen! Haumann abschließend: „Ich habe kein Verständnis mehr dafür, dass unsere Gastgeber seit Monaten die jeweils neuen Landesverordnungen innerhalb weniger Stunden umsetzen müssen, während sich die politischen Entscheidungsträger Zeit bis Februar lassen, um eine allgemeine Impfpflicht einzuführen. Der Bundestag tagt am kommenden Mittwoch, um den neuen Bundeskanzler zu wählen. Eine gute Gelegenheit, dann auch über die dringend notwendige Einführung einer allgemeinen Impfpflicht zu entscheiden!“