Rund 4.500 Mitgliedsbetriebe sind im DEHOGA organisiert. Hotels, Restaurants, Diskotheken oder Imbissbetriebe – Sie alle bilden den DEHOGA: eine starke Gemeinschaft. Diese Gemeinschaft gibt uns die Chance viel für die Branche, aber auch ganz speziell für Sie zu tun. Werden Sie Mitglied, vernetzen Sie sich mit vielen interessanten Kolleginnen und Kollegen, und profitieren Sie vom breiten Dienstleistungsangebot des Verbandes.

  • Online Aufnahmeantrag

Der DEHOGA vertritt die Inhaberinnen und Inhaber aller gastgewerblichen Betriebsarten. Natürlich sind das Restaurants und Hotels, Mitglied im Verband sind aber auch beispielsweise Eiscafés, Bars, Diskotheken, Systemgastronomie- und Catering-Unternehmen. Gründerinnen und Gründer können in der Zeit vor der Betriebsübernahme schon Mitglied sein und die Dienstleistungen des Verbandes vergünstigt nutzen.

Die Mitgliedschaft kann bis zum 30.09. mit Wirkung zum 31.12. eines jeden Jahres gekündigt werden.

Wie viel Mitgliedsbeitrag Sie zahlen, hängt davon ab, wie groß Ihr Betrieb ist, genauer gesagt, wie viele Mitarbeiter Sie haben. Den Mitgliedsbeitrag können Sie selbstverständlich als Betriebsausgabe steuerlich in vollem Umfang geltend machen. 

Die seit dem 01. Januar 2024 gültigen Mitgliedsbeiträge finden Sie hier.