Jugendschutz/Jugendschutzgesetz

Aushangspflicht

Gewerbetreibenden müssen nach § 3 JuSchG die geltenden Regelungen von §§ 4 bis 13 JuSchG aushängen. Soweit Gastwirte öffentliche Filmveranstaltungen anbieten, kommt zusätzlich eine besondere Kennzeichnungs- und Informationspflicht nach §§ 11 - 14 hinzu.

Auf der Seite der IHK Rheinhessen finden Sie eine Zusammenfassung aller wichtigen Informationen zum Jugendschutzgesetz

Jobmotor Gastgewerbe

2,3 Millionen Menschen* arbeiten im Gastgewerbe. Diese starke Zahl umfasst alle Lohn- und Gehaltsempfänger, aber auch die tätigen Inhaber und deren mithelfende Familienangehörige. Die Mehrheit arbeitet in der speisengeprägten Gastronomie, sprich in Restaurants, Wirtshäusern, Cafés, Bistros und Imbissstuben.

Mit der steigenden Nachfrage stellen die Betriebe mehr ein. Nie waren mehr Menschen in Gastronomie sozialversicherungspflichtig beschäftigt: 1.094.703 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte waren nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) im September 2018 in Gastronomie und Hotellerie beschäftigt. Ein Plus von 1,8 Prozent bzw. 19.700 Beschäftigten gegenüber dem Vorjahresmonat und ein neuerlicher Rekordwert. Das neue Allzeithoch bei der Beschäftigung beweist die Relevanz des Gastgewerbes als Arbeitsgeber in Deutschland.

Der Beschäftigungsrekord ist die logische Folge einer seit Jahren nachhaltigen Entwicklung: Seit 2008 konnten fast 289.000 neue sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze geschaffen werden - so sieht nachhaltiges Wachstum aus. Das Gastgewerbe verzeichnet damit ein Plus von 36,3 Prozent. Zum Vergleich: in der Gesamtwirtschaft waren es im selben Zeitraum nur 18,7 Prozent.


*Berechnung auf Basis der Strukturerhebung 2016 des Statistischen Bundesamtes zum Stichtag 30.September 2018.


Aktuelle Daten zur Beschäftigung finden Sie im aktuellen DEHOGA-Zahlenspiegel.

Arbeitsmarktpolitik

Bei allen arbeitsmarktpolitisch relevanten Entscheidungen muss gelten: Vorfahrt für Arbeit! Zur Schaffung von mehr sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung in Hotellerie und Gastronomie ist es vor allem wichtig, die Zugänge offen und die Hürden niedrig zu halten. Flexible Beschäftigungsformen sind nicht per se „prekär“ und stellen keine Bedrohung für „Normalarbeitsverhältnisse“ dar, sondern ergänzen diese und kommen Arbeitnehmern, Arbeitgebern und dem Arbeitsmarkt zugute.

Bundesausschuss für Arbeitsmarkt- und Tarifpolitik

Zuständiges Gremium für die Bereiche Arbeitsmarkt und Tarifpolitik, Arbeits-, Tarif- und Sozialrecht beim DEHOGA ist der Bundesausschuss für Arbeitsmarkt- und Tarifpolitik. Er ist mit Sachverständigen aus den Mitgliedsverbänden und Fachabteilungen besetzt und garantiert in dieser Zusammensetzung die branchenbezogene Erörterung und Aufbereitung der Sachprobleme aus diesen Bereichen und soll die qualifizierte Meinungsbildung auf Bundesebene fördern.

Gemeinsam gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung

Gemeinsam mit dem Bundesfinanzministerium, der Finanzkontrolle Schwarzarbeit und der Gewerkschaft NGG hat der DEHOGA ein Merkblatt zu den Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung in Hotellerie und Gastronomie herausgebracht.

Hier finden Sie das Merkblatt auch in sechs verschiedenen Fremdsprachen.