Nunmehr befinden wir uns jedoch in einer Phase der Pandemie, in der allen gastgewerblichen Betrieben das Grundrecht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ohne Einschränkungen wieder zurückgegeben werden muss. Nur dadurch kann Akzeptanz staatlicher Maßnahmen seitens des Gastgewerbes und seiner Gäste erhalten bleiben.
„Wir fordern zudem einen langfristigen Plan und ein klares Bekenntnis, dass pandemiebedingte Schließungen gastgewerblicher Betriebe künftig ausgeschlossen werden. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten über Konzepte dauerhafte Öffnungen zu ermöglichen. Diese müssen konsequent genutzt werden!“, so Präsident Gereon Haumann.
Wir fordern daher:
Konzeptöffnungen statt Lockdowns
Gleichstellung von Negativ-Getesteten mit geimpften und Genesenen (3G), um Anreize für freiwillige Testungen und Impfungen zu schaffen
Wegfall der Maskenpflicht bei Einhaltung des Mindestabstandes von 1,50m oder der 3G-Regel
Permanente Überprüfung jeglicher Auflagen auf Verhältnismäßigkeit
Entfristung der Umsatzsteuerreduzierung auf Speisen
Dauerhaft einheitlicher ermäßigter Umsatzsteuersatz auf alle Leistungen des Gastgewerbes
Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetztes (Jahresarbeitszeitkonto zur Schaffung dauerhafter sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse im Gastgewerbe)
Konsequente Entbürokratisierung