Klare Absage des Stadtrates bleibt richtig
Das rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerium hat sich mit allen Partnern der neuen Tourismusstrategie des Landes zuletzt auf dem Tourismustag im Dezember 2025 in Bad Neuenahr-Ahrweiler und zuvor im Rahmen der Präsentation der Tourismusstrategie Ende Oktober 2025 in Mainz klar und deutlich gegen die Erhebung von Bettensteuern als kommunales Finanzierungsinstrument öffentlicher Tourismusausgaben ausgesprochen. Die Gründe liegen auf der Hand: Bettensteuern fließen in den allgemeinen Haushalt, sind nicht zweckgebunden und daher ungeeignet zur Sicherstellung der Finanzierung öffentlicher Ausgaben für den Tourismus. Zudem belasten sie ein Teilsegment einer Branche - hier die Beherbergungsbetriebe - überproportional, ohne dass diese einen auch nur annähernd verhältnismäßigen Vorteil daraus generieren können. Zudem führen Bettensteuern zu Wettbewerbsverzerrungen.
Tourismusstrategie des Landes spricht sich gegen Bettensteuern aus
Partner der Tourismusstrategie des Landes Rheinland-Pfalz sind neben dem Wirtschaftsministerium die Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern, die Rheinland-Pfalz Tourismus GmbH, der Tourismus- und Heilbäderverband und der DEHOGA Rheinland-Pfalz.
Bettensteuer ist nicht zweckgebunden und belastet Beherbergungsbetriebe einseitig
Präsident Haumann: „Die von der Fairen Liste vorgetragene Begründung für die Einführung einer Bettensteuer zur Finanzierung der kommunalen Tourismusausgaben ist einerseits widersprüchlich und andererseits schlicht weg falsch. So nutzen die Therme und das Bäderhaus nicht nur Übernachtungsgäste, sondern neben den Kreuznacher Bürgern auch sehr viele Tagesgäste. Letztere würden mit einer Bettensteuer nicht zur Finanzierung herangezogen, bei den Parkgebühren aber sehr wohl; im Übrigen ebenso wie Übernachtungsgäste. Gleiches gilt für die Nutzung öffentlicher Räume,
die von Übernachtungsgästen, Tagesgästen und Bürgern gleichermaßen genutzt werden.
Mehrwertsteuer-Entlastung der Gastronomie rechtfertigt keine neue Steuer für Hotels
Die seit dem 01.01.26 reduzierte Mehrwertsteuer auf Speisen entlastet zu Recht die Gastronomiebetriebe aber eben nicht die Beherbergungsbetriebe. Insofern ist diese wichtige und richtige steuerliche Entlastung der Gastronomie ungeeignet, eine steuerliche Mehrbelastung der Hotels und Beherbergungsbetriebe durch eine Bettensteuer zu begründen oder gar zu rechtfertigen.
Das Gastgewerbe beteiligt sich über die Gewerbesteuer – wie alle Gewerbetreibenden – bereits in erheblichem Maße an der Finanzierung der öffentlichen Daseinsvorsorge!
Widersprüchlich sind die Forderungen zusätzlicher Steuern der Beherbergungsbetriebe zur Absicherung und zum Erhalt von Bäderhaus, Therme und öffentlicher touristischer Einrichtungen auch deshalb, weil diese eben nicht zweckgebunden für diese Zwecke eingesetzt werden müssen, sondern als Steuern im allgemeinen Haushalt landen und für allgemeine Zwecke ausgegeben werden können.
Wenn die faire Liste mit zusätzlichen Einnahmen die touristischen Einrichtungen, das Bäderhaus und die Therme absichern möchten, dann müssen sie die Erhebung geeigneter Abgaben, wie beispielsweise die Tourismusabgabe vorschlagen, aber eben nicht über zusätzliche Steuern, die dazu ungeeignet, da nicht zweckgebunden sind!“
Strukturelle Krise erfordert Entlastung statt neuer Abgaben
Und zu guter Letzt kommt die Forderung zur Unzeit, denn die deutsche Wirtschaft und damit auch das Gastgewerbe befindet sich - nicht nur in einer konjunkturellen Krise, sondern - in einer ausgewiesenen strukturellen Stagnation, die eine enorme Konsumzurückhaltung mit sich bringt und dem Gastgewerbe in 2025 im sechsten Jahr in Folge Umsatzverluste eingebracht hat.
Tourismusangebote prüfen und weiterentwickeln statt neuer Belastungen einführen
Haumann weiter: „Angesagt sind daher nicht zusätzliche Steuern oder Abgaben, sondern genau das Gegenteil: steuerliche Entlastungen sind dringender denn je notwendig, um möglichst viele Betriebe durch diese herausfordernden Zeiten zu führen. Und dies gilt nicht nur für das Gastgewerbe, sondern ebenso für den Einzelhandel, das Handwerk und den Weinbau! Während die Bundesregierung dies erkannt hat und nach dem Agrardiesel, der Mehrwertsteuer auf Speisen nun die Körperschaftssteuer früher als geplant reduzieren möchte, ist dies an der Fairen Liste offensichtlich völlig vorbei gegangen.“
„Der Stadtrat ist gut beraten, die Beschlüsse aus dem Mai 2025 kontinuierlich und konsequent umzusetzen; dazu gehört beispielsweise auch der Auftrag alle touristischen Leistungsangebote der Stadt und der städtischen Gesellschaften auf den Prüfstand zu stellen, um die Attraktivität des Tourismusstandorts Bad Kreuznach auszubauen. Wir sollten dazu der Stadtspitze, dem Kämmerer und dem dazu eigens gegründeten Arbeitskreis die notwendige Zeit einräumen und zunächst dessen Ergebnisse abwarten. Der DEHOGA und das Gastgewerbe in Bad Kreuznach sind weiterhin bereit, sich dabei ideenreich und kraftvoll einzubringen“, so Haumann abschließend.