Der neue Glücksspiel-Staatsvertrag - Auch Gaststätten sind betroffen

Der neue Glücksspielstaatsvertrag wird am 1. Juli 2021 in Kraft treten. Er enthält auch Regelungen, die von den Betreibern von Gaststätten, die Glücksspiele anbieten, zu beachten sind. In der Regel betrifft dies die Aufstellung von Geldspielgeräten.

Zentraler Ansprechpartner für den Ausschluss ist das Regierungspräsidium in Darmstadt 

Weitere Informationen erhalten Sie auch beim

DEUTSCHER AUTOMATEN-GROSSHANDELS-VERBAND (DAGV) E.V.
JÖRG MEURER, RECHTSANWALT

Höller Weg 25
6332 Oberfell [Koblenz]
Telefon: (0 26 05) 960 855
Telefax: (0 26 05) 960 858
www.dagv.de
info​[at]​dagv.de