Bad Kreuznach, 05.07.2019: DEHOGA Präsident Gereon Haumann hatte für die Arbeitgeberseite in den bisherigen der Verhandlungsrunden immer wieder die inhaltliche Verknüpfung von Entgelt- und Manteltarifvertrag aufgezeigt: „Die Unternehmer müssen in die Lage versetzt werden, höhere Löhne auch durch höhere Umsätze erwirtschaften zu können; insbesondere wenn sich die Arbeitnehmer derart signifikante Lohnsteigerungen wünschen. Deshalb will der DEHOGA Rheinland-Pfalz, im Rahmen der Entgelttarifverhandlungen auch über solche Möglichkeiten verhandeln, beispielsweise durch Flexibilisierungen der Arbeitszeit".
Haumann betont, dass es bei diesem Wunsch gerade nicht um Mehrarbeit, sondern um eine branchennotwendige Flexibilisierung gehe, wie sie in Rheinland-Pfalz auch bereits im Weinbau und der Landwirtschaft angewendet werde. Wenn in Rheinland-Pfalz auch das Gastgewerbe als Saisonarbeitsbranche anerkannt würde, könnten durch Jahresarbeitszeitkonten viele befristete Arbeitsverhältnisse in ganz-jährige Dauerarbeitsplätze umgewandelt werden. „Wir wollen arbeiten dürfen, wenn unsere Gäste da sind! Und unsere besondere Gastfreundschaft darf nicht länger durch verstaubte Gesetze begrenzt werden!
Die Sommer-Überstunde ist immer noch die beste Medizin gegen die Winterarbeitslosigkeit“, so Präsident Haumann. Daher verstehe er die nach wie vor starre Haltung der NGG nicht. Schließlich gehe es hier um originäre Arbeitnehmerinteressen!
Die Gremien des DEHOGA Rheinland-Pfalz haben am 13.05.2019 die Kündigung des Manteltarifvertrages beschlossen. Mit der Kündigung des Manteltarifvertrages zum 31.12.2019 sollen beide Tarifverträge gleichzeitig verhandelt werden können. Der Entgelttarifvertrag war bereits zuvor von der Gewerkschaft gekündigt worden.
Wir haben in den Verhandlungen mit unserem Tarifpartner Wort gehalten und trotz der starren und ideologischen Haltung der NGG der Arbeitnehmerseite hoch attraktive Angebote unterbreitet, die unseren gastgewerblichen Betrieben Planungssicherheit für die nächsten Jahre ermöglichen sowie für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besondere Anreize für Aus- und Weiterbildung sowie Qualifizierung und Führungsverantwortung in das Tarifwerk einfließen lassen.
DEHOGA Präsident Haumann: „Wir haben der NGG zwei hoch attraktive signifikante Entgelterhöhungsvarianten um rund 8% bzw. 21% der Entgelte innerhalb der nächsten 24 Monate angeboten und bei den Vergütungen für Auszubildende sogar um bis zu 30%!
Die Arbeitnehmervertreter der NGG haben sich jedoch nicht ernsthaft damit auseinandergesetzt, sondern lassen sich von ihren hauptamtlichen und ideologisch gefärbten Gewerkschaftsfunktionären blockieren".
Haumann weiter:
„Ich bin fassungslos, dass eine verschwindend geringe Minderheit von gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmern aus der internationalen Kettenhotellerie voller Ignoranz vor tausenden fleißigen Mitarbeitern in den vielen hundert gastgewerblichen Familienunternehmen in Rheinland-Pfalz unseren Mitarbeitern die verdienten Lohnerhöhungen verwehrt!“
Daher haben wir in unseren Gremien am 13.05.2019 folgende Eckpunkte für Lohnsteigerungen beschlossen und unseren Betrieben zur Umsetzung in Haustarifen empfohlen: