Haumann: Null Toleranz bei Regelverstößen

DEHOGA fordert konsequentes Vorgehen gegen „schwarze Schafe“ und appelliert an die vollständige Einhaltung und strikte Kontrolle der Corona-Schutzmaßnehmen

Haumann: Null Toleranz bei Regelverstößen

Die geltenden Corona-Schutzmaßnahmen sind von ALLEN Betrieben einzuhalten

 

Bad Kreuznach (06.01.2022): In der Rhein-Zeitung vom 05.01.2022 wurde über einen rasanten Anstieg von Corona-Infektionen im Landkreis Bad Kreuznach berichtet. Als mögliche Ansteckungsquelle wurde der Besuch gastronomischer Betriebe in der Bad Kreuznacher Neustadt von der Kreisverwaltung genannt.

Wer sich nicht an die Vorgaben der geltenden Corona-Vorschriften hält, spielt mit der Gesundheit der Gäste und mit der Existenz vieler redlicher Gastgeber.

„Für uns gilt ohne Wenn und Aber: Die geltenden Corona-Schutzmaßnahmen sind von allen Betrieben, ganz unabhängig ob es sich um DEHOGA-Mitglieder handelt oder nicht, einzuhalten. Dazu gehört insbesondere die konsequente Zugangskontrolle. Denn sie ist eine Bedingung dafür, dass wir in diesem neuerlichen Corona-Winter dauerhaft Gäste empfangen dürfen“, betont DEHOGA Präsident Gereon Haumann und fordert deshalb drastische Sanktionen für ‚Spielverderber‘. Wer gegen die geltenden Regeln verstößt, muss die Konsequenzen seines Handelns tragen. Diese reichen von Bußgeldern bis hin zur Schließung.

„Diese Betriebe spielen nicht nur mit der Gesundheit ihrer Gäste, diese Betriebe gefährden auch massiv die wirtschaftliche Existenz der vielen Gastgeber, die die geltenden Regelungen konsequent einhalten“, so Präsident Gereon Haumann.

Der DEHOGA Rheinland-Pfalz weist darauf hin, dass er auch solchen gastgewerblichen Betrieben, die keine DEHOGA-Mitglieder sind, über eine 24/7-Hotline bei Fragen bei der Umsetzung und Anwendung der jeweils geltenden Corona-Vorgaben kostenfrei zur Verfügung steht.

„Unsere Mitglieder verfügen dank der Beratungsleistungen unseres Verbandes über einen hohen Kenntnisstand bei der regelkonformen Umsetzung der jeweils geltenden Corona-Regelungen, ebenso bei der sicheren Umsetzung von Hygienemaßnahmen. Dieses Beratungsangebot stellen wir im Interesse der dauerhaften Öffnung des rheinland-pfälzischen Gastgewerbes seit nunmehr 24 Monaten allen Gastgebern, also auch Nicht-Mitgliedsbetrieben kostenfrei zur Verfügung“, so Präsident Gereon Haumann.