DEHOGA Mahnwache „Wir wollen. Wir können. Lasst uns öffnen!“ Auftakt in Trier

(Bad Kreuznach, 19. Februar 2021) Mit einer stillen Mahnwache überreicht der rheinland-pfälzische Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) der Landespolitik symbolisch einen übergroßen Schlüssel zur Öffnung der Betriebe und setzt damit ein Ausrufezeichen: „Die Politik muss jetzt Verantwortung zeigen und handeln. Wir wollen einen konkreten Stufenplan mit verbindlichen und dauerhaften Öffnungsperspektiven für das Gastgewerbe in Rheinland-Pfalz“, so DEHOGA Präsident Gereon Haumann.

 

„Wir können. Wir wollen. Lasst uns öffnen!“

Der Auftakt ist am kommenden Montag (22.2.21)

um 11.00 Uhr in Trier (Hauptmarkt/Fußgängerzone)

(dann Mi 24.02.21 in Mainz und Fr 26.02.21 in Koblenz)

 

Wir können: „Das Gastgewerbe hat bereits nach dem ersten Lockdown die jeweils geltenden Schutz- und Hygienekonzepte erfolgreich umgesetzt. Es gab in der Gastronomie und Hotellerie keine signifikanten Infektionsgeschehen. Durch jüngste Investitionen in modernste Lüftungstechniken, digitale Kontakterfassung und Zutrittssteuerung als auch durch das Angebot von Schnelltests wird die Sicherheit weiter erhöht. Die Gäste waren und sind in unseren DEHOGA-Betrieben jederzeit sicher. Das gilt auch zukünftig!“, so der rheinland-pfälzische DEHOGA Präsident Gereon Haumann. Der DEHOGA hat sich seit Beginn der Pandemie bei der branchenspezifischen Konkretisierung und Kommunikation der AHA+L-Regeln aktiv eingebracht und bietet das auch weiterhin an.  

Wir wollen: In einem gemeinsamen Beschluss hat der DEHOGA Rheinland-Pfalz mit den benachbarten DEHOGA Landesverbänden Hessen und Nordrhein-Westfalen sowie dem DEHOGA Bayern einen DEHOGA 4-Stufenplan zur Wiedereröffnung des Gastgewerbes vorgelegt.  Präsident Haumann fordert von der rheinland-pfälzischen Landesregierung, den harten Lockdown umgehend zu beenden. „Wir fordern einen Fahrplan mit klaren und nachvollziehbaren Kriterien, wann, wer, unter welchen Bedingungen dauerhaft wieder öffnen darf“. Dabei müssen nachhaltige Perspektiven für alle Betriebstypen des Gastgewerbes geschaffen werden. Für den Präsident des DEHOGA Rheinland-Pfalz ist klar: „Diese müssen spätestens am 3. März vorliegen und bei rückläufigen Inzidenzwerten eine Öffnung der gastgewerblichen Betriebe vorsehen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die rheinland-pfälzische Landesregierung bei Inzidenzen um die 35 unsere Betriebe weiter geschlossen hält", sagt Haumann.

Lasst uns öffnen! Der DEHOGA 4-Stufenplan zeigt ein Szenario, dass dem Gastgewerbe eine dringend notwendige Öffnungsperspektive gibt, ohne dabei den erfolgreichen Kampf gegen das Coronavirus zu gefährden. 

„Es gibt keinen Grund die Wurst jede Woche immer wieder höher zu hängen. Die über 13.500 gastgewerblichen Betriebe, dabei vor allem die zahlreichen Familien-Betriebe als auch die 150.000 Mitarbeiter im Gastgewerbe haben sich nach Monaten der harten Einschränkungen die verantwortungsvolle Öffnung hart erkämpft und somit auch verdient. Auch die Gäste wollen jetzt endlich wieder bedient und verwöhnt werden. Die Gesundheit und Sicherheit der Gäste, Mitarbeiter und Gastgeber haben für uns weiter oberste Priorität! Die Gäste waren und sind auch zukünftig in den DEHOGA Betrieben jederzeit sicher aufgehoben. Lasst uns öffnen - Ohne Gastgeber wird‘s sonst trostlos!

DEHOGA 4-Stufenplan für die Wiedereröffnung
der Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe

Stufe 1: Wenn eine 7-Tage-Inzidenz von 75 und kleiner
über eine Woche lang erreicht wird,
dann:
Öffnung der Beherbergung und Außengastronomie

Stufe 2: Wenn eine 7 Tage-Inzidenz von 50 und kleiner
über eine Woche lang erreicht wird,
dann:
Öffnung der Speisen-Gastronomie und Möglichkeit für Tagungen und Veranstaltung ausschließlich in gastgewerblichen Betrieben


Stufe 3: Wenn eine 7-Tage-Inzidenz von 35 und kleiner
über eine Woche lang erreicht wird, dann:
Öffnung der Getränke-Gastronomie
.

Stufe 4: Wenn eine 7-Tage Inzidenz von 20 und kleiner
über eine Woche lang erreicht wird, dann:
Öffnung von Bars, Clubs und Diskotheken

Wenn Bars, Clubs und Discotheken geführt werden wie die „Getränke-Gastronomie“, also auch über entsprechende Konzessionen verfügen, dürfen diese Betriebe bereits ab einer Inzidenz von 35 und kleiner öffnen, wenn diese über eine Woche lang erreicht wird.