DEHOGA Rheinland-Pfalz

UNSERE BRANCHE HÄLT ZUSAMMEN

Unterstützungs- und Spendenaufruf

Das Jahrhundert-Hochwasser im Landkreis Ahrweiler, aber auch im Eifel-Landkreis Bitburg-Prüm sowie in Teilen der Landkreise Trier-Saarburg und Bernkastel-Wittlich hat unvorstellbares Leid über die Menschen in den betroffenen Regionen gebracht.

KOLLEGEN HELFEN KOLLEGEN

Unter diesem Motto haben wir vielfältige Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen auf den Weg gebracht. Verpflegungs- und Übernachtungsleistungen bereitgestellt, Hilfskräfte vor Ort gebracht, Sach- und Geldspenden initiiert und u.a. Benefizveranstaltungen in Marienthal und Mainz organisiert. Dafür gebührt allen engagierten Helfern, Spendern und Unterstützern großer Dank!


Antrag auf Zuwendungen
zur Behebung von Schäden
hier: Flutkatastrophe 2021

Von der Flutkatastrophe betroffene geschädigte Gastgewerbe-Unternehmen in Rheinland-Pfalz können an den DEHOGA Hilfsfonds Naturkatastrophen e.V. einen Antrag einreichen.

Hier finden Sie die Dokumente zum Download:
Antrag auf Zuwendung Flutkatastrophe 2021
Datenschutzerklärung zum Antrag Flutkatastrophe 2021

Den Antrag stellen Sie bitte
an den 
DEHOGA Hilfsfonds
Naturkatastrophen e.V.                                                            
John-F.-Kennedy-Straße 15
55543 Bad Kreuznach

Für weitere Informationen steht Ihnen das Team der DEHOGA Landesgeschäftsstelle gern unter 0671/298 32 72-0 oder info​[at]​dehoga-rlp.de zur Verfügung.

Die Frist zur Antragsstellung endete am 31. März 2022.

 


DEHOGA ruft Branche zur Solidarität mit den
Flutopfern auf

Unterstützungs- und Spendenaufruf

„DEHOGA Hilfsfonds Naturkatastrophen e. V.“
SPENDENKONTO
DE67 5605 0180 0017 1397 83

Hochwasser-Fonds

Die Gelder, die auf unserem Spendenkonto eingehen werden zu 100% zielgerichtet an geschädigte Kollegen im Gastgewerbe weitergereicht. Dabei werden wir gezielt besondere Härtefälle berücksichtigen. Selbstverständlich werden auf Wunsch steuerabzugsfähige Spendenbescheinigungen ausgestellt.

WIR BEDANKEN UNS BEI ALLEN UNTERSTÜTZENDEN UND SPENDERN – HERZLICHEN DANK FÜR DIE ÜBERAUS GROSSE SOLIDARITÄT UND HILFSBEREITSCHAFT! UNSERE BRANCHE HÄLT ZUSAMMEN!

Land Rheinland-Pfalz

Informationen des Landes Rheinland-Pfalz

Das Land Rheinland-Pfalz und der Bund gewähren staatliche Finanzhilfen zum Wiederaufbau für Betroffene des Hochwassers und Starkregens am 14./15. Juli 2021 – und zwar in den Landkreisen Ahrweiler, Cochem-Zell, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg, Vulkaneifel, Bernkastel-Wittlich und in der kreisfreien Stadt Trier.

Auf der Website www.wiederaufbau.rlp.de finden Betroffene Informationen zur Wiederaufbauhilfe, Antworten auf die häufigsten Fragen und sie gelangen ab Antragsstart über diese Website auch zu den Formularen.

Alle wichtigen Ansprechpartner finden Sie hier

 


Aufbauhilfen für gewerbliche Unternehmen

Antragstellung

  • Unternehmen und Freiberufler können ab dem 27. September bei durch die Flut entstandenen Schäden Mittel für Reparaturkosten oder den wirtschaftlichen Wert geltend machen. Außerdem werden Einkommenseinbußen bis zu sechs Monaten kompensiert.
  • Darüber hinaus können die Kosten für die Gutachtenerstellung sowie in zwingenden Fällen die Kosten für dringend erforderliche temporäre Maßnahmen (wie etwa für die Sicherung von Gebäuden) geltend gemacht werden. Erstattet werden im Regelfall 80% der Kosten, in Härtefällen kann eine Förderung von bis zu 100% erfolgen.

Zum Verfahren:

Das Antragsverfahren gestaltet sich wie folgt

  • Identitätsnachweis durch die IHK oder HWK: Damit Ihr Antrag bearbeitet werden kann, muss sichergestellt werden, dass ihr Unternehmen auch tatsächlich existiert. Diesen Nachweis erhalten Sie von den IHK und HWK. Mitglieder einer IHK oder HWK wenden sich bitte an ihre jeweilige Kammer. Nicht-Kammermitglieder wenden sich bitte an die IHK Koblenz oder die IHK Trier. Das Dokument finden Sie auf den Seiten der ISB
  • Bescheinigung der örtlichen Gemeinde, dass eine Betriebsstätte Ihres Unternehmens durch die Flutkatastrophe am 14./15. Juli 2021 beschädigt wurde oder aufgrund zerstörter Infrastruktur nicht erreichbar war.
  • Gutachten, in denen die Schadenshöhe festgestellt wird. Bei der Antragsstellung ist nicht das komplette Gutachten einzureichen, sondern ein vom Gutachter bzw. Gutachterin auszufüllende Bescheinigung. Diese finden Sie auf den Seiten der ISB.
  • Anträge können bei der ISB über ein Portal online gestellt werden www.isb.rlp.de/unwetterhilfen