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Ausbildung und Karriere
Ausbildereignung

Ausbildung und Karriere

 
 
 
 
Wohl keine andere Branche in Deutschland ist so spannend und abwechslungsreich wie das Gastgewerbe. 
In rund 243.000 Betrieben - von der Kneipe an der Ecke über das Schnellrestaurant bis zum Gourmettempel, von der Frühstückspension über das Tagungshotel bis zum Luxusresort - bieten sich vielfältigste Möglichkeiten und Chancen für einen reizvollen Beruf, in dem der Mensch im Mittelpunkt steht.
Das deutsche Gastgewerbe ist ein starkes Stück Wirtschaft mit überwiegend mittelständischer Prägung. Eine Million Beschäftigte bieten Tag für Tag optimalen Service und hochwertige Produkte für den Gast und erwirtschaften so einen Jahresumsatz von gut 55 Milliarden Euro.
 
 
Über 107.000 junge Menschen erlernen aktuell einen der sechs Ausbildungsberufe im Gastgewerbe. Flexibilität, Einsatzbereitschaft, Team- und Kommunikationsfähigkeit sind die wichtigsten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung.
 
Aktuelle Zahlen zu Rheinland-Pfalz: jährlich werden über 4.000 Köche, Restaurantfachfrauen/-männer sowie Hotelfachfrauen/-männer ausgebildet.
 

*       Aktuelle Zahlen Bundesgebiet (Quelle: DIHK, März 2009)

Aktuelle Entwicklung der neu begonnenen Ausbildungsverhältnisse
nach Berufen 2007-2008

Berufe

2007

2008

Entwicklung

Koch/Köchin

18.103

16.131

 - 10,9%

Restaurantfachmann/-frau

  7.395

  6.821

  - 7,8%

Hotelfachmann/-frau

18.802

 12.349

  - 3,5%

Hotelkaufmann/-frau

   453

    434

 - 4,2%

Fachmann/-frau für Systemgastronomie

  2.798

  3.096

+ 10,7%

Fachkraft im Gastgewerbe

   4.803

  4.242

- 11,7%

Summe

46.354

 43.073

 - 7,1%



Aktuelle Entwicklung aller fortbestehenden und neu begonnenen
Ausbildungsverhältnisse nach Berufen 2007-2008

Berufe

2007

2008

Entwicklung

Koch/Köchin

43.466

40.995

 - 5,7%

Restaurantfachmann/-frau

16.450

15.650

 - 4,9%

Hotelfachmann/-frau

31.212

30.803

 - 1,3%

Hotelkaufmann/-frau

  1.152

  1.113

 - 3,4%

Fachmann/-frau für Systemgastronomie

  6.273

  6.992

+ 11,5%

Fachkraft im Gastgewerbe

   8.488

   8.025

  - 5,5%

Summe

107.041

 103.578

- 3,2%


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Ausbildereignung

Der Ausbilder wird wieder geprüft

Seit 2009 gilt die neue Ausbildereignungsverordnung. Für viele Ausbildungsunternehmen stehen in den kommenden Wochen die Planungen für die nächste Generation angehender Hotelfachleute und Köche auf der Tagesordnung. Nach der Auswahl der Gastro-Azubis gilt es auch, sich um die Eintragung der Ausbildungs- verhältnisse bei der IHK und die Organisation der Ausbildung zu kümmern.

Dabei ist eines 2009 anders als in den vergangenen sechs Jahren: Der Ausbilder muss seine berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse und Fähigkeiten wieder – wie schon bis 2003 erforderlich – grundsätzlich in einer Prüfung nachweisen. Grundsätzlich bedeutet immer: Es gibt auch Ausnahmen. Wer seine entsprechende Qualifikation anders nachweist, kann durch die IHK von der Prüfung befreit werden. Und wer in den vergangenen Jahren erfolgreich und ohne eine Beanstandung ausgebildet hat, die zur Aufforderung der Mängelbeseitigung führte, muss auch weiterhin kein AEVO-Zeugnis vorlegen.

Die neue Ausbildereignungsverordnung (AEVO) sieht ein wenig anders aus als die alte. Die Eignung wird jetzt modern nach der „Kompetenz“ des Ausbilders beurteilt, die unterschiedlichen Ausbildungsabschnitte zu planen, durchzuführen und zu kontrollieren. Die Kompetenzen werden in vier „Handlungsfeldern“ definiert. Ein Ausbilder muss etwa die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Struktur der Berufsbildung kennen, einen betrieblichen Ausbildungsplan und Lernaufgaben entwickeln können, verschiedene Ausbildungsmethoden einsetzen und über Prüfungsvorbereitung Bescheid wissen. Wer aber seine AEVO-Prüfung nach altem Recht abgelegt hat, dessen Ausbildungsberechtigung bleibt gültig.

Für die Anmeldung zur Prüfung ist es übrigens nicht Voraussetzung, vorher einen der angebotenen Lehrgänge zu besuchen, man kann sich die Kompetenzen auch im Selbststudium aneignen. Informationen zu Lehrgängen und Prüfungen gibt es über die Industrie- und Handelskammer vor Ort oder über den DEHOGA. Noch ein Wort zu den Motiven des Bildungsministeriums, die Ausbildereignungsverordnung wieder in Kraft zu setzen: Angesichts von mehreren Tausend Jugendlichen, die regelmäßig nach der Schule ohne Lehrstelle dastanden, mussten in den vergangenen Jahren insbesondere kleinere Unternehmen für die Ausbildung gewonnen werden. Dies hat man auch über den Verzicht auf die Hürde der AEVO-Prüfung realisiert. Heute gehen die Schulabgängerzahlen zurück und die Qualität der Ausbildung rückt wieder viel stärker in den Blickpunkt. Ein größeres Know-how der Ausbilder soll zur Qualitätsverbesserung führen.


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