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Ausbildung und Karriere | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wohl keine andere Branche in Deutschland ist so spannend und abwechslungsreich wie das Gastgewerbe. In rund 243.000 Betrieben - von der Kneipe an der Ecke über das Schnellrestaurant bis zum Gourmettempel, von der Frühstückspension über das Tagungshotel bis zum Luxusresort - bieten sich vielfältigste Möglichkeiten und Chancen für einen reizvollen Beruf, in dem der Mensch im Mittelpunkt steht. Das deutsche Gastgewerbe ist ein starkes Stück Wirtschaft mit überwiegend mittelständischer Prägung. Eine Million Beschäftigte bieten Tag für Tag optimalen Service und hochwertige Produkte für den Gast und erwirtschaften so einen Jahresumsatz von gut 55 Milliarden Euro. Über 107.000 junge Menschen erlernen aktuell einen der sechs Ausbildungsberufe im Gastgewerbe. Flexibilität, Einsatzbereitschaft, Team- und Kommunikationsfähigkeit sind die wichtigsten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung. Aktuelle Zahlen zu Rheinland-Pfalz: jährlich werden über 4.000 Köche, Restaurantfachfrauen/-männer sowie Hotelfachfrauen/-männer ausgebildet.
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Ausbildereignung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Ausbilder wird wieder geprüftDabei ist eines 2009 anders als in den vergangenen sechs Jahren: Der Ausbilder muss seine berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse und Fähigkeiten wieder – wie schon bis 2003 erforderlich – grundsätzlich in einer Prüfung nachweisen. Grundsätzlich bedeutet immer: Es gibt auch Ausnahmen. Wer seine entsprechende Qualifikation anders nachweist, kann durch die IHK von der Prüfung befreit werden. Und wer in den vergangenen Jahren erfolgreich und ohne eine Beanstandung ausgebildet hat, die zur Aufforderung der Mängelbeseitigung führte, muss auch weiterhin kein AEVO-Zeugnis vorlegen. Die neue Ausbildereignungsverordnung (AEVO) sieht ein wenig anders aus als die alte. Die Eignung wird jetzt modern nach der „Kompetenz“ des Ausbilders beurteilt, die unterschiedlichen Ausbildungsabschnitte zu planen, durchzuführen und zu kontrollieren. Die Kompetenzen werden in vier „Handlungsfeldern“ definiert. Ein Ausbilder muss etwa die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Struktur der Berufsbildung kennen, einen betrieblichen Ausbildungsplan und Lernaufgaben entwickeln können, verschiedene Ausbildungsmethoden einsetzen und über Prüfungsvorbereitung Bescheid wissen. Wer aber seine AEVO-Prüfung nach altem Recht abgelegt hat, dessen Ausbildungsberechtigung bleibt gültig. Für die Anmeldung zur Prüfung ist es übrigens nicht Voraussetzung, vorher einen der angebotenen Lehrgänge zu besuchen, man kann sich die Kompetenzen auch im Selbststudium aneignen. Informationen zu Lehrgängen und Prüfungen gibt es über die Industrie- und Handelskammer vor Ort oder über den DEHOGA. Noch ein Wort zu den Motiven des Bildungsministeriums, die Ausbildereignungsverordnung wieder in Kraft zu setzen: Angesichts von mehreren Tausend Jugendlichen, die regelmäßig nach der Schule ohne Lehrstelle dastanden, mussten in den vergangenen Jahren insbesondere kleinere Unternehmen für die Ausbildung gewonnen werden. Dies hat man auch über den Verzicht auf die Hürde der AEVO-Prüfung realisiert. Heute gehen die Schulabgängerzahlen zurück und die Qualität der Ausbildung rückt wieder viel stärker in den Blickpunkt. Ein größeres Know-how der Ausbilder soll zur Qualitätsverbesserung führen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||









