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Vorteile für unsere Mitglieder

Vorteile für unsere Mitglieder

1. Schneller Service und individuelle Beratung - der DEHOGA unterstützt Sie bei Ihrer unternehmerischen Tätigkeit! Kompetente Beratung, die Ihnen weiterhilft:

  •  Rechtsberatung
  •  Betriebsberatung
  •  Energieberatung
  •  Beratung für Existenzgründer und junge Unternehmer

2. Mit dem DEHOGA bares Geld sparen! Rahmenvereinbarungen zu Ihrem Nutzen:
   U.a.:

  • Gema
  • Energie/Strom
  •  Kommunikation
  •  Kreditkarten
  •  Mobilität
  •  sowie viele weitere regionale Vorteile in Ihrem DEHOGA-Landesverband.

 Konkrete Angaben zu den Leistungen der beiden Regionalverbände DEHOGA Rheinhessen-Pfalz und DEHOGA Rheinland entnehmen Sie bitte deren jeweiligen Regionalinternetseiten!

3. Erfahren, engagiert, erfolgreich - der DEHOGA macht sich für Ihre Interessen stark! Der DEHOGA war und ist bei vielen politischen Brennpunkten gefordert, sei es beim Rauchverbot, der Forderung nach einem reduzierten Mehrwertsteuersatz, dem drohenden Mindestlohn, bei den Rundfunkgebühren oder beim Urheberrecht – besser bekannt als die Forderungen von GEMA, VG Media & Co.
Bei all diesen Themen kämpfen wir für Sie und setzen uns für Ihre Interessen ein.

Sehen Sie hierzu unsere DEHOGA-Standpunkte ein!

Dies sind einige Beispiele unserer Lobbyerfolge:

  •  Abschaffung der Trinkgeldbesteuerung
  •  Streichung von Feiertags-, Nacht- und Sonntagszuschlägen abgewehrt
  •  Erhalt der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Bewirtungskosten
  •  Novellierung der Minijobregelung
  •  Wegfall der Preisauszeichnungspflicht in Hotelzimmern

Nicht nur bei den politischen Themen, die Ihre wirtschaftlichen Rahmenbedingungen mitbestimmen, auch mit zahlreichen Veranstaltungen zeigen wir Flagge: Z.B. mit den Jugendmeisterschaften in den gastgewerblichen Ausbildungsberufen.


4. DEHOGA-Mitglieder wissen mehr! Der DEHOGA versorgt Sie immer schnell mit allen für Sie wichtigen Informationen.

  •  branchenaktuelle Informationen
  •  Fort- und Weiterbildung
  •  Erfahrungsaustausch
5. Wir machen Marketing für die Branche!
  •  Mit der Deutschen Hotelklassifizierung und Deutschen Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen bieten wir den klassifizierten Betrieben einen deutlichen Wettbewerbsvorteil, da sie den Gästen klar präsentieren, welche Standards sie erfüllen und was die Gäste erwarten können.

Informationen zu allen weiteren nationalen Rahmenabkommen unseres DEHOGA-Bundesverbandes mit attraktiven Preisnachlässen finden Sie eigens auf der Internetseite  www.mitglieder-sparen.de.

Unternehmensberatungen und Existenzgründungsberatungen im Gastgewerbe werden vom Bund und auch vom Land Rheinland-Pfalz gefördert. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Stärkung des Mittelstandes in Deutschland geleistet. Die Bezuschussung des Bundes und des Landes  wird für kleine und mittlere Unternehmen des Gastgewerbes gewährt, um deren Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Als Hilfe zur Selbsthilfe schafft diese Förderung die bestmöglichen Voraussetzungen für einen aktiven Leistungswettbewerb der Gastronomen.

Der "Leitstelle für Gewerbeförderungsmittel des Bundes" bei der INTERHOGA obliegt die Betreuung der mit öffentlichen Mitteln geförderten Unternehmensberatung. Die Leitstelle agiert überregional und unabhängig von der Verbandsmitgliedschaft.

 

Die "Leitstelle für Gewerbeförderungsmittel des Bundes"

 

  •  informiert interessierte Existenzgründer und Unternehmen über die Möglichkeiten und Voraussetzungen einer finanziellen Förderung von Beratungen
  •  prüft und bewertet die von den Antragstellern eingereichten Anträge und Unterlagen hinsichtlich möglicher Bundeszuschüsse.

     

    Je Antragsteller können innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinien insgesamt Zuschüsse bis zu folgenden Höchstbeträgen gewährt werden.Für mehrere zeitlich und thematisch voneinander getrennte und in sich abgeschlossene

    1. Existenzgründungsberatungen vor der Gründung: Der Zuschuss beträgt 50 % der Beratungskosten, maximal 1.500 Euro.
    2. Existenzaufbauberatungen nach der Gründung: Innerhalb von drei Jahren nach der Gründung können Zuschüsse in Höhe von 50 % der Beratungskosten, maximal 3.000 Euro gewährt werden.
    3. Allgemeine Beratungen (ab 3 Jahre nach Existenzgründung) und Umweltschutzberatung: Hier beträgt der Zuschuss 40 % der Kosten, maximal 1.500 Euro.

     

    Detaillierte Informationen über die notwendigen Voraussetzungen für eine mögliche finanzielle Förderung sowie einzuhaltende Richtlinien und Abgabetermine der Förderanträge finden Sie unter www.interhoga.de/foerderung.

    Hier haben Sie die Möglichkeit, die geltenden Förderrichtlinien sowie umfassende Informationsmaterialien rund um die Antragstellung herunterzuladen

     

    Weiter geben wir Ihnen selbstverständlich gerne Auskunft über bestehende Förderprogramme des Landes Rheinland-Pfalz.

     


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