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Vorteile für unsere Mitglieder | ||||||||||||||||||||
2. Mit dem DEHOGA bares Geld sparen! Rahmenvereinbarungen zu Ihrem Nutzen:
Konkrete Angaben zu den Leistungen der beiden Regionalverbände DEHOGA Rheinhessen-Pfalz und DEHOGA Rheinland entnehmen Sie bitte deren jeweiligen Regionalinternetseiten! 3. Erfahren, engagiert, erfolgreich - der DEHOGA macht sich für Ihre Interessen stark! Der DEHOGA war und ist bei vielen politischen Brennpunkten gefordert, sei es beim Rauchverbot, der Forderung nach einem reduzierten Mehrwertsteuersatz, dem drohenden Mindestlohn, bei den Rundfunkgebühren oder beim Urheberrecht – besser bekannt als die Forderungen von GEMA, VG Media & Co. Sehen Sie hierzu unsere DEHOGA-Standpunkte ein!
Nicht nur bei den politischen Themen, die Ihre wirtschaftlichen Rahmenbedingungen mitbestimmen, auch mit zahlreichen Veranstaltungen zeigen wir Flagge: Z.B. mit den Jugendmeisterschaften in den gastgewerblichen Ausbildungsberufen.
5. Wir machen Marketing für die Branche!
Informationen zu allen weiteren nationalen Rahmenabkommen unseres DEHOGA-Bundesverbandes mit attraktiven Preisnachlässen finden Sie eigens auf der Internetseite www.mitglieder-sparen.de. Unternehmensberatungen und Existenzgründungsberatungen im Gastgewerbe werden vom Bund und auch vom Land Rheinland-Pfalz gefördert. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Stärkung des Mittelstandes in Deutschland geleistet. Die Bezuschussung des Bundes und des Landes wird für kleine und mittlere Unternehmen des Gastgewerbes gewährt, um deren Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Als Hilfe zur Selbsthilfe schafft diese Förderung die bestmöglichen Voraussetzungen für einen aktiven Leistungswettbewerb der Gastronomen. Der "Leitstelle für Gewerbeförderungsmittel des Bundes" bei der INTERHOGA obliegt die Betreuung der mit öffentlichen Mitteln geförderten Unternehmensberatung. Die Leitstelle agiert überregional und unabhängig von der Verbandsmitgliedschaft.
Die "Leitstelle für Gewerbeförderungsmittel des Bundes"
Je Antragsteller können innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinien insgesamt Zuschüsse bis zu folgenden Höchstbeträgen gewährt werden.Für mehrere zeitlich und thematisch voneinander getrennte und in sich abgeschlossene 1. Existenzgründungsberatungen vor der Gründung: Der Zuschuss beträgt 50 % der Beratungskosten, maximal 1.500 Euro.
Detaillierte Informationen über die notwendigen Voraussetzungen für eine mögliche finanzielle Förderung sowie einzuhaltende Richtlinien und Abgabetermine der Förderanträge finden Sie unter www.interhoga.de/foerderung. Hier haben Sie die Möglichkeit, die geltenden Förderrichtlinien sowie umfassende Informationsmaterialien rund um die Antragstellung herunterzuladen
Weiter geben wir Ihnen selbstverständlich gerne Auskunft über bestehende Förderprogramme des Landes Rheinland-Pfalz.
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1. Schneller Service und individuelle Beratung - der DEHOGA unterstützt Sie bei Ihrer unternehmerischen Tätigkeit! Kompetente Beratung, die Ihnen weiterhilft:




