Neue Tarifverträge für das Gastgewerbe in Rheinland-Pfalz

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Südwest und der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) Rheinland-Pfalz haben am 16.12.2021 im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz die Inhalte der neuen Entgelt- und Manteltarifverträge für das Gastgewerbe in Rheinland-Pfalz präsentiert. Die Verträge wurden von Klaus Schu, Geschäftsführer der NGG Südwest und Gereon Haumann, Präsident des DEHOGA Rheinland-Pfalz offiziell unterschrieben.

Gemeinsam wurden wegweisende Verbesserungen beider Vertragswerke vereinbart, um die Branche zu einem Qualitätsarbeitgeber zu entwickeln. Dabei wurden auch die besonderen Rahmenbedingungen des Tourismus und des Gastgewerbes in Rheinland-Pfalz berücksichtigt. So sollen beispielsweise trotz landesweit starker saisonaler Nachfrage-Schwankungen durch Jahresarbeitszeitkonten zukünftig möglichst viele Dauerarbeitsplätze geschaffen und gesichert werden. Eine frühzeitige und verlässliche Dienstplangestaltung wird die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Freizeit erhöhen. Die Übernahmegarantie für alle Auszubildenden nach erfolgreich absolvierter Abschlussprüfung ist ein wichtiger Baustein, um die Attraktivität einer Ausbildung im Gastgewerbe zu erhöhen. Dazu gehört neben einer wertschätzenden Ausbildung entsprechend den (derzeit in Überarbeitung befindlichen) Ausbildungsrahmenplänen auch eine signifikante Verbesserung der Ausbildungsvergütungen. Diese werden in zwei Schritten insgesamt je nach Ausbildungsjahr um 35 – 70% angehoben und sehen auch eine besondere Berücksichtigung der Abiturienten vor. Konsequent wird im neuen Entgelttarifvertrag daher auch der Ecklohn um mehr als ein Drittel angehoben. Die Einstiegsgruppen des neuen Entgelttarifs liegen zukünftig stets über dem gesetzlichen Mindestlohn.

Der Beginn der neuen Tarifwerke wurde, in Abstimmung mit den DEHOGA Gremien und dem Präsidium, aufgrund der erneuten Corona-bedingten Einschränkungen und Belastungen für das Gastgewerbe vom ursprünglich  vorgesehenen Beginn am 01. Januar 2022 auf den 01. April 2022 verschoben. Im Entgelttarif sind zwei Erhöhungen vorgesehen; zum 01.04.2022 und zum 01.04.2024. Die Verträge sind unbefristet vereinbart und können erstmals zum 31.03.2025 gekündigt werden.

"Die vereinbarten deutlichen Lohnerhöhungen erfordern auskömmliche, faire Preise mit Steigerungen von 9 bis 15 Prozent. Diese werden durch eine Wertschätzungskampagne des DEHOGA für das rheinland-pfälzische Gastgewerbe flankiert. „Faire Preise für gute Löhne“ statt „Geiz ist geil“ ist angesagt! Die lange Laufzeit der Tarifwerke gibt unseren Betrieben nun die notwendige Planungssicherheit bis 2025.“

Für die nötigen betriebswirtschaftlichen Anpassungen und Preiskalkulationen bietet der DEHOGA begleitende Maßnahmen, wie Seminare, Schulungen als auch einzelbetriebliche Beratungen an.



Tarifverträge im Gastgewerbe werden grundsätzlich regional abgeschlossenen. Eine aktuelle Übersicht über die Tarifgebiete, Laufzeiten, Allgemeinverbindlichkeit, über wesentliche manteltarifliche Regelungen sowie Entgelte und Ausbildungsvergütungen bietet die jährlich erscheinende Tarifsynopse des DEHOGA Bundesverbandes, die über www.dehoga-shop.de zu beziehen ist.

Im Gastgewerbe besteht ein flächendeckendes, funktionierendes Netz von Tarifverträgen. Zeiten längerer tarifloser Zustände in einzelnen Tarifgebieten gehören längst der Vergangenheit an. Der Grad der Tarifbindung ist regional unterschiedlich hoch, die Mehrzahl der Betrieb orientiert sich jedoch unmittelbar oder mittelbar an Tarifverträgen.

Mitgliedschaft ohne Tarifbindung (OT) ist in den Landesverbänden Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen möglich. Dabei ist jedoch insgesamt festzustellen, dass die überwiegende Zahl der Mitglieder sich für die Mitgliedschaft mit Tarifbindung entscheidet.

Daneben existiert ein bundesweit geltender Spezialtarifvertrag für die Systemgastronomie. Zu den Voraussetzungen der Anwendung dieses Tarifvertrages (formelles Aufnahmeverfahren) gibt ein Verfahrenstarifvertrag Auskunft. Interessenten können sich an die Fachabteilung Systemgastronomie im DEHOGA Bundesverband wenden.

Die Unterschiede bei Löhnen, Gehältern und Ausbildungsvergütungen in den verschiedenen Tarifgebieten und im Ost-West-Vergleich werden zunehmend geringer; sie sind allerdings aufgrund der sehr unterschiedlichen wirtschaftlichen Situation der Betriebe in den verschiedenen Bundesländern und den ebenfalls sehr unterschiedlichen Lebenshaltungskosten nach wie vor beträchtlich.

Der DEHOGA Bundesverband hält für Mitglieder umfangreiche Analysen bereit. Die rund 250 Mitglieder der Tarifkommissionen der Länder werden darüber hinaus über einen Tarif-Newsletter über tarifliche Entwicklungen im DEHOGA und in anderen Branchen sowie über aktuelle tarifrechtliche Entwicklungen und tarifpolitische Diskussionen informiert.