Duale Ausbildung – Betrieb und Berufsschule

Bei der dualen Ausbildung beschreibt der Name das Prinzip: Zwei Partner, Ausbildungsbetrieb und Berufsschule, teilen sich die Verantwortung für die Berufsausbildung.

Überwiegend erfolgt die Ausbildung im Betrieb. Mit diesem schließt der Auszubildende einen Ausbildungsvertrag ab. Der Betrieb zahlt auch die Ausbildungsvergütung, die im Gastgewerbe – je nach Bundesland und Ausbildungsjahr – in der Regel zwischen 460 und 975 Euro monatlich liegt. Der Azubi ist im echten Arbeitsprozess tätig und wird dabei „on the job“ praktisch ausgebildet. Die Ausbildungsinhalte im Einzelnen sind verbindlich festgelegt und im Ausbildungsrahmenplan geregelt.

An 1-2 Tagen pro Woche oder im Blockunterricht gehen die Auszubildenden in die Berufsschule. Dort erhalten sie insbesondere fachtheoretischen Unterricht. Dazu gehören z.B. Menükunde und Servierregeln, Kenntnisse über Reservierungssysteme im Hotel oder die Berechnung von Rezepturen aber auch Wissen über Marketinginstrumente und Werbung oder das Erstellen eines Dienstplans. Auch fachpraktisch wird geübt (z.B. Arbeiten in der Schulküche oder Telefontraining). Ergänzt werden die speziellen beruflichen Qualifikationen durch Allgemeinbildung, z.B. Wirtschafts- und Sozialkunde oder Fremdsprachen. Die Organisation des Berufsschulunterrichts (z.B. freie Schulwahl, Teilzeit- oder Blockform, Unterbringung, Berufsschulpflicht) ist je nach Bundesland sehr unterschiedlich geregelt.

Am Ende der Ausbildung legt der Azubi vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) eine Abschlussprüfung über das, was er im Betrieb und in der Berufsschule gelernt hat, ab.